Deshalb müssen Sie stets ein weiteres Unterscheidungsmerkmal hinzufügen wie zum Beispiel eine Buchstabenkombination. Tabelle: Rechtsformen für Kleingewerbe und Handelsgewerbe. Neben der Handelsregisternummer müssen weitere Pflichtangaben gemacht werden. Nach dem Eintrag ins Handelsregister habe ich viele Rechnungen erhalten – was tun? Kleingewerbetreibende) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Wenn Sie Ihre Firma nach Ihrem Personennamen benennen, greifen die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 12 BGB). Gewerbeanmeldung & Krankenversicherung?Kostenloser Fördermittelcheck. in die Kategorie Freiberufler. Oft scheitert das Sichern eines Firmennamens daran, dass Formfehler eine Eintragung im Handelsregister verhindern. Wir erklären die wichtigsten Regeln zu den Umsatz- und Gewinngrenzen, die für das Kleingewerbe gelten, der Buchführung mit der EÜR sowie zu den Steuern und der Steuerfreiheit.. Alle Punkte gibt es zum Download in der Kleingewerbe-Checkliste. Freiberufler:innen dürfen nur mit dem Nachnamen und einer Unternehmensbezeichnung auftreten. Die Unternehmen dahinter versuchen, mit Wappen, dem Bundesadler oder offiziell wirkenden Schrifttypen den Eindruck zu erwecken, dies wäre eine Rechnung für Ihren Handelsregistereintrag. der Unternehmensbezeichnung. Online im Handelsregister eintragen – geht das? Deswegen ist der Chef im Einzelunternehmen der Kaufmann, der Kleingewerbetreibende oder der Freiberuflicher – und das hängt mitunter von weiteren Details ab. Desweiteren schafft alleine das Vorhandensein eines Handelsregistereintrags Vertrauen und gilt insbesondere im Ausland als Existenzbeweis eines Unternehmens. Es kann von jedermann eingesehen werden und stellt Informationen über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen bereit. Er kann, abweichend von seinem persönlichen Namen, unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Es werden keine Dienstleistungen für Verbraucher i.S.d. Allerdings dürfen Sie in der Gewerbeanmeldung eine Geschäftsbezeichnung angeben. Einzelunternehmer = Einzelkaufmann oder Kleingewerbetreibender oder Freiberufler Wer Chef im Einzelunternehmen ist, der fällt entweder 1.) Letztere werden stattdessen ins Partnerschaftsregister eingetragen. Ein Kleingewerbetreibender kann daher bereits begrifflich keine Firma haben. Eine Recherche über eingetragene Marken ist unter folgendem Link möglich: Der Kleingewerbetreibende darf keine Geschäftsbezeichnung verwenden, die dazu geeignet ist, das angesprochene Publikum über maßgebliche Umstände zu täuschen. Im Gegensatz dazu – und anders als der Sprachgebrauch – ist die “Firma” der Name eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens (§ 17 Handelsgesetzbuch - HGB). Immer wieder erreicht uns die Fragestellung, ob auch ein Online-Händler, der als Einzelunternehmer tätig ist, eine Geschäftsbezeichnung führen darf. Die Firmennamen müssen sich deutlich unterscheiden. Wollen Sie nebenberuflich selbstständig arbeiten? Auch Irreführungen, wie der Zusatz einer Rechtsform (e.K., GmbH) sind nicht zulässig. B. Finanz, Bank, Kredit), Bedeutung (z. Wenn Sie einen Fantasienamen wählen möchten, der keinen Rückschluss auf die Art des Unternehmens zulässt, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Wäre dieser explizit gewünscht, wird der Inhaber zum e.K. Eine Alternative wäre die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Vergessen Sie nicht, dass große Anteile unserer Kommunikation mittlerweile über das Smartphone stattfinden. : Unser digitaler Gründungsassistent führt durch alle Gründungsschritte und stellt Ihnen alle Formulare und Ausfüllhilfen kostenfrei zusammen. Namensgeneratoren können ein toller Ausgangspunkt für die eigenen Überlegungen sein. Nach der Vorbereitung mit dem Businessplan ist der Gang zum Gewerbeamt für die meisten Gründer der 1. offizielle Schritt in die Selbstständigkeit. Dabei kann es sich je nach Region um eine einen separaten Anmeldebereich im Rathaus oder Ordnungsamt oder um eine eigenständige Einrichtung handeln. Die entsprechenden Formulare sowie Ausfüllhilfen gibt es in unserem kostenfreien digitalen Gründungsassistenten. Wir setzen eine cookiefreie Webanalyse (etracker) ein. 2.) Wann ist der Grundstückswert oder der Einheitswert als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer heranzuziehen? Hinzu kommen die Vorzüge des Alleinherrschers. Sie können Ihr Gewerbe in der Gewerbemeldestelle (z.B. © Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, https://www.ihk.de/bergische/ihk-einfach-erklaert-in-gebaerdensprache-5291106, https://www.ihk.de/bergische/servicemarken/wir-ueber-uns/leichte-sprache-5291224, Das Handelsregister - Hinweise zu Eintragung, Kaufmannseigenschaft und Firmierung, Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung, Geschäftsbezeichnung des nicht eingetragenen Unternehmens. Ein Gewerbe solltest du vor dem Beginn deiner Tätigkeit anmelden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass mit der Eintragung vielerlei Pflichten einher gehen. Unternehmer sind im geschäftlichen Verkehr aus unterschiedlichen Gründen verpflichtet, Angaben hinsichtlich ihrer Identität (Namen) und Erreichbarkeit (Anschrift) zu machen. Voraussetzung für eine Dopplung ist, dass Ihr Unternehmen einem anderen Registergericht bzw. Genehmigungen Pflicht. des Gewerbe-betriebs und dürfen daher keinen Rechtsformzusatz haben. Einen besonders starken Schutz für die angebotene Ware oder Dienstleistung bietet die Eintragung einer Marke. Geschäftsbezeichnungen erlangen allein schon durch den Gebrauch einen gesetzlichen Schutz nach § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und ggf. Kleingewerbetreibende können aber Vertretern Vollmacht erteilen, auch in Form einer Gesamtvertretungsvollmacht. Welche Rechtslage ist anwendbar und gibt es eine Optionsmöglichkeit? B. im Logo mit abgedruckt oder als Zusatz zum Vor- und Zunamen mit aufgenommen werden. Bevor Sie sich entscheiden, wie Sie Ihr Unternehmen nennen möchten und den Wunschnamen prüfen, sollten Sie die folgenden Fachbegriffe kennen und unterscheiden können. Weitergehende Beratung bieten insbesondere Fachanwälte für Wettbewerbs- und Markenrecht. Der Eintrag im Handelsregister wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Unternehmensbezeichnung. Ein toller Firmenname ist wertvoller, als die meisten denken. B. Etablissementbe-zeichnungen für Restaurants, Gaststätten, Ladengeschäfte etc. Die Kehrseite der Medaille ist das bereits eingangs erwähnte Risiko: Der Inhaber des Einzelunternehmens haftet – und zwar mit seinem Privatvermögen. Eine Geschäftsbezeichnung kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Sie befinden sich auf der Seite der IHK Koblenz. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Da meist weniger Kapital vorhanden ist, sind Gespräche zu Finanzierungsmodellen oft schwieriger. Ein Firmenname muss clever gewählt werden, damit er beim Kunden haften bleibt. Grundsätzlich sind die Rechte am eigenen Namen geschützt. Darüber hinaus kann ein stärkerer Schutz durch die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt im Hinblick auf eine deutschlandweite Geltung erreicht werden. Eine Firma ist gemäß § 17 HGB der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Es gibt jedoch auch bestimmte Bedingungen zu beachten. International, Deutsch, European), Keine Sonderzeichen, die nicht kommunizierbar sind (z. Auch weitere Verzeichnisse können zur Sicherheit nach Ihrem Wunschnamen überprüft werden: Telefon- oder Produktverzeichnisse sowie der Titelschutzanzeiger eignen sich ebenfalls, um die Verfügbarkeit des eigenen Namens zu untersuchen. Machen Sie sich allerdings bewusst, dass dieselben Vorschläge schon für andere Nutzer generiert wurden und parallel kollidierende Markenanmeldungen und/oder Handelsregistereintragungen im Gange sein könnten. Muss ich bei der Gewerbeanmeldung einen Namen für meine Einzelunternehmen angeben? Für Geschäftsbezeichnungen gibt es kein öffentliches Register. Wein und Schaumwein – Verbrauchsteuerrechtliche Bestimmungen, Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, Verbrauchsteuerbewilligungen für Steueraussetzungsverfahren, Verbrauchsteuerbewilligungen für steuerrechtlich freien Verkehr, Gebühr für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge, Einsatzfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache oder des Bundesheeres, Kraftfahrzeuge von Botschaften, Konsulaten, internationalen Organisationen und Diplomaten, Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in Österreich, Verwendung von nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen in Österreich, Führung von Aufschreibungen bei Selbstberechnung von Rechtsgeschäftsgebühren, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche – Meldung durch Rechtsanwälte und Notare, Geldwäsche – Meldung durch Gewerbetreibende, Durchführung der Risikoerhebung durch Gewerbetreibende, Verständigungspflichten des Lehrberechtigten, Ausbildungsverbund – ergänzende Ausbildung, Vorzeitiger Antritt zur Lehrabschlussprüfung, Lehrvertrag – Auflösung während der Probezeit, Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb ("Behaltezeit") nach Lehrabschluss, Basisförderung und Förderung der Lehre für Erwachsene, Lehrstellenförderung des Arbeitsmarktservice (AMS), Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen, Förderung von Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, Förderung des gleichmäßigen Zugangs von Frauen und Männern zu verschiedenen Lehrberufen, Internationale Wettbewerbe und Auslandspraktika, Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen, Einstellung von Menschen mit Behinderungen -, Unternehmensinterner Transfer von Führungskräften, Spezialisten und, Sonstige Pflichten des entsendenden Unternehmens, Aufzeichnungspflicht des beschäftigenden Unternehmens, Arbeitskräfteüberlassung – Meldepflichten, Berechtigungen ausländischer Arbeitskräfte, die für Arbeitgeber relevant sind, Beschäftigungsbewilligung – Melde- und Auflagepflichten, Beschäftigungsbewilligung – Schüler und Studierende, Beschäftigungsbewilligung – Ausländer mit besonderem Schutz, Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt, Förderungen für Unternehmer mit Behinderungen, Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder, Mitwirkung in personellen Angelegenheiten, Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Die wichtigsten Aufgaben der Lohnverrechnung, Aufgaben Lohnverrechnung während Arbeitsjahr (Kalenderjahr), Aufgaben Lohnverrechnung Beendigung Arbeitsverhältnis, Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Übermittlung der Jahreslohnzettel an das Finanzamt, Auskunftspflicht gegenüber dem Versicherungsträger, Öffi-Ticket – Steuerfreie Wochen-, Monats- und Jahreskarten für Mitarbeiter, Arbeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe, Außergewöhnliche Fälle nach dem Arbeitszeitgesetz, Außergewöhnliche Fälle nach dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Aushang Arbeitszeitregelung und Ruhezeitregelung, Pflichten in Zusammenhang mit dem Fahrtenbuch (Lenkprotokoll), Papamonat – Freistellung für Väter aus Anlass der Geburt des Kindes, Ersatzleistung Beendigung Arbeitsverhältnis, Bezahlte Freistellung für Großschadensereignis- und Bergrettungseinsätze, Familienhospizkarenz/Familienhospizteilzeit, Elternkarenz und Elternteilzeit – Kündigungs- und Entlassungsschutz, Allgemeines zu Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Pflegekarenz/Pflegeteilzeit, Frühwarnsystem im Sinne des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, Abfertigung NEU für Arbeitnehmer und Freie Dienstnehmer, Pflichtmodell für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige, Übertritt von Abfertigung ALT in Abfertigung NEU, Ausscheiden gewerberechtlicher Geschäftsführer, Überblick Standortverlegung Einzelunternehmen, Notwendige Schritte im Zusammenhang mit Arbeitnehmern, Überblick Standortverlegung Gesellschaften, Verlagerung eines Unternehmens in einen anderen, Geschäftsraummiete oder Unternehmenspacht, Firmenbuch – Eintragung Einzelunternehmen, Firmenbuch – Eintragung Personengesellschaften –, Firmenbuch – Eintragung Kapitalgesellschaften –, Bestellung handelsrechtlicher Geschäftsführer einer, Zweigniederlassungen von inländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen von inländischen Unternehmen im Ausland, Registrierung zur elektronischen Zustellung, Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichtshof, Allgemeines zum Vertragsrecht in Österreich, Besondere Regelungen für Fern- und Auswärtsgeschäfte, Konjunkturerhebung Produzierender Bereich, Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im firmeneigenen Bereich, Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im öffentlichen Bereich, Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen (IKT), Erhebung Arbeitskräfteüberlassung gemäß § 13, Unlautere Geschäftspraktiken - Allgemeines, Lobbying- und Interessenvertretungsregister, AuftraggeberInnenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge, Rechte und Pflichten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit, Wiedereingliederungsteilzeit − Inhalt der Vereinbarung, Dauer und Antritt, Wiedereingliederungsteilzeit – Ausmaß der Arbeitszeitreduktion, Zustehendes Entgelt und Wiedereingliederungsgeld, Vorzeitige Beendigung der Wiedereingliederungsteilzeit/Entziehung des Wiedereingliederungsgeldes, Wiedereingliederungsteilzeit – Sozialversicherung und Kündigungsschutz, Verfall von Leistungsansprüchen − Krankenversicherung von Selbstständigen, Leistungen der Sozialversicherung für Selbstständige, Bewilligungspflichtige Tätigkeiten mit Strahlenquellen, Entsorgung und Verbringung von radioaktiven Abfällen, Freigabe radioaktiver Stoffe und Ableitung, Strahlenschutz bei natürlichen Strahlenquellen, Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften – Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen, Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten, Aktuelle Apps zum Thema "Gesundheit und Sicherheit", Koordinierungsstelle für Umweltinformationen, Ansuchen auf Bereitstellung von Umweltinformationen, Pflichten der informationspflichtigen Stellen, Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich, Elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister, Pflichten der Betreiber elektronischer Marktplätze, Pflichten der Teilnehmer an elektronischen Marktplätzen, Glossar zu "Elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister", Bevollmächtigte für Batterien und Akkumulatoren, Bevollmächtigte für Elektro- und Elektronikgeräte, Verbot von Einwegkunststofftragetaschen ("Plastiksackerl"), Bevollmächtigte für Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte, Gefährliche Abfälle – Überprüfung bestimmter Personengruppen, Abfallverbringung – Beantragung der Vorabzustimmung, Sammlung und Behandlung von Abfällen – Erlaubnis, Abfallsammlung/-behandlung − Stammdatenregistrierung, Nicht gefährliche Abfälle – Verantwortliche Person, Gefährliche Abfälle – Abfallrechtlicher Geschäftsführer, Gefährliche Abfälle – Fachkundige Personen in Gemeinden, Gefährliche Abfälle – Begleitscheinmeldung, Das Abfallende für Ersatzbrennstoffprodukte, Das Abfallende für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, Das Abfallende für bestimmte Arten von Bruchglas, Das Abfallende für bestimmte Arten von Kupferschrott, Pflichten bei Bau- und Abbruchtätigkeiten, Abfallbehandlungsanlagen – Allgemeine Genehmigung, Ortsfeste/Mobile Abfallbehandlungsanlagen – Anzeige, Mobile Abfallbehandlungsanlagen – Genehmigung, Mobile Abfallbehandlungsanlagen – Eigenkontrolle, Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen – Genehmigung, Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen – Vereinfachte Genehmigung, Abfallbehandlungsanlagen – Inhaberwechsel, Abfallbehandlungsanlagen – Überwachung/Stilllegung/Schließung, Abfall(mit)verbrennungsanlagen – Emissionserklärung, Seveso-Betriebe nach dem Abfallwirtschaftsgesetz, Deponie – Überwachung/Stilllegung/Schließung, Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen, Kompostherstellung/-import – Aufzeichnungen, Abfallsammlung/-behandlung - Rechtsnachfolge Umgründung, Abfallsammlung/-behandlung – dauernde Einstellung der Tätigkeit, Registrierungspflicht für Abfalltransporteure, Einstufungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungspflichten, Einstufungsdaten, Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische, Aufzeichnungspflichten und beauftragte Person für den Giftverkehr, Verlust oder irrtümliche Abgabe von Giften, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen, Fluorierte Treibhausgase – Zertifizierung von Unternehmen, Klimaschutzstrategien, Förderungen, Investition, Reparaturbonus – Anmeldung als Partnerbetrieb und Refundierungsantrag, Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe, Nachweis der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen, Kontrollgerät/Fahrtschreiber – Überprüfung, Ausnahmebewilligung Schiene, Schiffsverkehr, Luftfahrt, Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter), Arbeiten auf oder neben der Straße – Bewilligung, Straßenbenützung zu verkehrsfremden Zwecken – Bewilligung, Allgemeines Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverbot, Arbeitsrechtliche Aspekte von Katastrophen, Informationen zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, Handelspolitische Maßnahmen und Außenwirtschaftsrecht, Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Allgemeines, Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Meldung, Grenzüberschreitender Kapitalverkehr – Allgemeines, Grenzüberschreitender Kapitalverkehr – Meldungen, Barrierefreier Zugang zu Webseiten des Bundes, Rechtmäßige Datenverarbeitung und Grundsätze für die Verarbeitung – Datenschutz, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Datenschutz, Einwilligung in die Datenverarbeitung – Datenschutz, Nationale/Europäische/Internationale Normen, Auswertungen zur öffentlichen Auftragsvergabe, Ausschluss von Bieterinnen/Bietern und Ausscheiden von Angeboten, Ausschreibungsdatenbanken und Publikationsmedien, Unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung, Förderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, TOP-Tourismus-Förderung Teil A: Top-Investition, TOP-Tourismus-Förderung Teil B: Jungunternehmer, TOP-Tourismus-Förderung Teil C: Innovation, TOP-Tourismus-Förderung Teil D: Restrukturierung, Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (2014 bis 2020), Weitere Förderungsprogramme auf Bundesebene, Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung –, Innovative und wettbewerbsfähige Unternehmen, Haftungsfragen bei der Übernahme und Auflösung von Betrieben, Unternehmensfortführung bei Insolvenzverfahren, Geltendmachung von Insolvenzforderungen aus Sicht der Gläubiger, Vertragsfortführung – Vertragsauflösung in der Insolvenz, Sicherung des Mitarbeiter-Entgelts in der Insolvenz, Mindestausstattung im Gastgewerbe – Abweichende Maßnahmen, Genehmigung eines Gastgartens (Schanigartens), Vereinheitlichter Jugendschutz in der Gastronomie, Änderung Aufsperrstunde/Sperrstunde im Gastgewerbe, Allergenkennzeichnung in Gastronomiebetrieben, Allgemeines zu arbeitsrechtlichen Sonderregelungen in der Baubranche, Bauarbeiter – Urlaub, Abfertigung und Winterfeiertage, Schlechtwetterentschädigung – Antrag auf Rückerstattung durch den Betrieb, Verpflichtende Koordination bei Bauarbeiten, Ärzte − Antrag auf Anerkennung von Ausbildungsstätten, Zahnärzte – Aufklärungs-, Rechnungslegungs- und Auskunftspflicht, Berufshaftpflichtversicherung (Klinische Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten), Klinische Psychologen, Gesundheitspsychologen und Psychotherapeuten − Auskunfts- und Mitteilungspflicht, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – Auskunfts-, Informations- und Rechnungslegungspflicht, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – Pflegedokumentation, Hebammen – Aufklärungs- und Rechnungslegungspflicht, Heilmasseure – Auskunfts-, Informations- und Rechnungslegungspflicht, Gentechnik − Gentechnisch veränderte Organismen, Gentechnik − Gentechnisch veränderte Organismen im geschlossenen System, Gentechnik − Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen zu therapeutischen Zwecken, Arzneimittel – Fach- und Gebrauchsinformation, Arzneimittel – Verlängerung von Zulassungen, Arzneimittel – Überwachung von Arzneimitteln, Arzneimittel – Qualitätsmängel und Produktdefekte, Einzelhandel – Ausverkauf aus besonderen Gründen, Waffen – Prüf- und Kennzeichnungspflichten, Impressumspflicht gemäß § 24 Mediengesetz, Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz, Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen gemäß § 26 Mediengesetz, Meldungen gemäß Agrarmarkttransparenzverordnung, Milch – Wochen-, Monats- und Jahresmeldung, Lebensmittelsicherheit – Eigenkontrollpflichten, Lebensmittelsicherheit – Fleisch und Aquakultur, Lebensmittelsicherheit – Milch, Eier, Honig, Lebensmittelsicherheit – Schlachtbetriebe, Rinder – Meldung an die elektronische Datenbank, Rinder – Kennzeichnung mit Ohrmarken – Auskunftspflicht, Rinder – Kennzeichnung mit Schlachtnummer, Rinder – Handelsklassen für Rinderschlachtkörper, Schweine – Kennzeichnung mit Schlachtnummer, Schweine, Schafe und Ziegen – Stamm- und Betriebsdaten, Schweine, Schafe und Ziegen – Beantwortungspflicht, Schweine – Handelsklassen für Schweineschlachtkörper, Wein – Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldung, Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln, Energieetikett (Energielabel) – Pflichten der Lieferanten, Tierärzte – Grenzüberschreitende Tätigkeit, Bilanzbuchhalter – Befreiung von der Prüfung, Personalverrechner – Befreiung von der Prüfung, Bilanzbuchhaltungsberufe – Bestellung von natürlichen Personen, Bilanzbuchhaltungsberufe – Anerkennung von Gesellschaften, Bilanzbuchhaltungsberufe – Änderungsmeldung, Bilanzbuchhaltungsberufe - Berufliche Niederlassung, Bilanzbuchhaltungsberufe – Ruhen der Befugnis, Bilanzbuchhaltungsberufe – Beendigung des Ruhens, Bilanzbuchhaltungsberufe – Verzicht auf die Berufsberechtigung, Bilanzbuchhaltungsberufe - Grenzüberschreitende Dienstleistung, Bilanzbuchhaltungsberufe - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Wirtschaftstreuhänder – Prüfungszulassung – Antrag, Wirtschaftstreuhänder – Berufsanwärter – Anmeldung, Wirtschaftstreuhänder – Berufsanwärter – Änderungsmeldung, Wirtschaftstreuhänder – Bestellung von natürlichen Personen, Wirtschaftstreuhänder – Anerkennung von Gesellschaften, Wirtschaftstreuhandberufe - Berufliche Niederlassung, Wirtschaftstreuhänder – Ruhen der Befugnis, Wirtschaftstreuhänder – Beendigung des Ruhens, Wirtschaftstreuhänder – Kanzleifortführung, Wirtschaftstreuhänder – Umsatzgebühren – Festsetzung, Wirtschaftstreuhänder – Umsatzgebühren – Schätzung, Wirtschaftstreuhänder – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Wirtschaftstreuhandberufe - Grenzüberschreitende Dienstleistung, Ziviltechniker – Befugnis für natürliche Personen, Ziviltechniker – Befugnis für Gesellschaften, Ziviltechniker – Ruhen der Befugnis wegen Dienstverhältnis, Ziviltechniker – Wiederaufnahme der Ausübung der Befugnis, Ziviltechniker – Verzicht auf die Befugnis, Ziviltechniker - Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftplichtversicherung (Rechtsberufe), Berufshaftpflichtversicherung (Notarinnen/Notare), Haftpflichtversicherung (Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte), Tätigkeiten der Immobilienmaklerinnen/der Immobilienmakler.