Fortschrittsbericht über den Aktionsplan für Ernährung als Mechanismus für nachhaltige, wirksame und länderspezifische Investitionen in die Ernährung nachgewiesen wurden; fordert die EU auf, die globalen und nationalen Ernährungsziele in die einschlägigen Entwicklungsprogramme und Länderstrategien zu integrieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, langfristige Finanzinvestitionen in die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und in nachhaltige Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur zu mobilisieren und die Partnerländer anzuregen, über ihre nationalen Haushalte mehr in diese Sektoren zu investieren; fordert die EU nachdrücklich auf, der Ernährungssicherheit, dem Schutz der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Landwirtschaft in ihrer internationalen Entwicklungsplanung mit den Partnerländern einen höheren Stellenwert einzuräumen und dabei ihren lokalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und den Zugang zu Finanzmitteln für lokale Gemeinschaften und Organisationen, die diese unterstützen, sicherzustellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft zu bewerten und zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie konkret zur Bekämpfung von Armut und Ernährungsunsicherheit beitragen; betont die Rolle der EU als Wegbereiter für die Umgestaltung der globalen Lebensmittelsysteme, damit diese widerstandsfähiger, nachhaltiger und gerechter werden können; betont, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ einen ehrgeizigen politischen Rahmen der EU darstellt, mit dem ein nachhaltigeres und widerstandsfähigeres Agrar- und Lebensmittelsystem in der EU gefördert und ein globaler und gerechter Übergang zu nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsystemen unterstützt wird, die den Menschen, der Umwelt und dem Wirtschaftswachstum zugutekommen und dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen entsprechend den Zielen der Biodiversitätsstrategie zu erhalten; weist auf die Absicht der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ hin, die Abhängigkeit der Landwirte von externen Erzeugnissen zu verringern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihr internationales Engagement für Klimaschutz und biologische Vielfalt, für den Grünen Deal und für die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ uneingeschränkt fortzusetzen und die Empfehlungen des Weltklimarats zur Anpassung an den Klimawandel entsprechend umzusetzen, insbesondere in einem Kontext, in dem die pandemiebedingte Krise und der Krieg in der Ukraine die Anfälligkeit des globalen Lebensmittelmarkts für Störungen zeigen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Anstrengungen zur Unterstützung der Partnerländer zu beschleunigen, um die Zahl der unter ernährungsbedingter Wachstumsverzögerung leidenden Kinder unter fünf Jahren bis 2025 um 7 Millionen zu verringern, wie im EU-Aktionsplan für Ernährung zugesagt; fordert die Europäische Union auf, die Partnerländer weiterhin dabei zu unterstützen, die Verfügbarkeit einer vielfältigen und nahrhaften Ernährung für Kinder im Schulalter durch Schulspeisungsprogramme wiederherzustellen und dabei lokal und nachhaltig erzeugte Lebensmittel zu fördern und den am stärksten gefährdeten Kindern besondere Aufmerksamkeit zu widmen; unterstreicht darüber hinaus den Nutzen öffentlicher Beschaffungsprogramme zur Förderung der öffentlichen Unterstützung für den Einkauf bei Kleinbauern und lokalen Erzeugern bei der Beschaffung nahrhafter Lebensmittel für die Verteilung; begrüßt die Unterstützung der Europäischen Kommission und mehrerer Mitgliedstaaten für die „School-Meals“-Koalition infolge des Gipfels für Ernährungssysteme; stellt fest, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass ernährungssensible Ansätze mit Ernährungsmaßnahmen und anderen Gesundheitsmaßnahmen in Entwicklungsländern verknüpft werden; weist darauf hin, dass bis zu 811 Millionen Menschen auf der Welt hungern und dass etwa zwei Milliarden Menschen chronisch unterernährt sind, insbesondere in Afrika südlich der Sahara und in Asien, und dass ihnen wichtige Vitamine und Mineralstoffe fehlen; weist darauf hin, dass diese Auswirkungen für Kinder in den ersten 1 000 Lebenstagen besonders verheerend sind, da ein Mangel an essenziellen Mikronährstoffen wie Vitamin A, Eisen oder Zink lebenslange Auswirkungen hat und zu einem verminderten Wachstum und einer Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten führt, was nicht nur Einzelpersonen, sondern ganze Volkswirtschaften beeinträchtigt; unterstreicht, dass Hunger und Unterernährung daher zu den größten Entwicklungshindernissen gehören; begrüßt die von der EU auf dem Gipfel „Ernährung für Wachstum“ gegebene Zusage, im Zeitraum 2021–2024 2,5 Mrd. Das Aktionsjahr Ernährung 2021, in dessen Rahmen im September der Weltgipfel der Vereinten Nationen zu Ernährungssystemen und im Dezember der Gipfel „Ernährung für Wachstum“ stattfanden, hat gezeigt, wie sehr die Ernährungssysteme die Grundlage für eine globale nachhaltige Entwicklung bilden und einer Reform bedürfen, die ihrer Komplexität gerecht wird. WebErnährungssicherheit ist gemäss der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegeben, wenn alle Menschen zu jeder Zeit physischen und … There are indeed efforts to make progress towards SDG 2, yet they are proving insufficient in the face of a more challenging and uncertain context. Diese Prinzipien werden durch ein oder mehrere Kriterien operationalisiert. – unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission vom 31. Die Anwendung des FSS stellt sicher, dass als nachhaltig zertifizierte Produktionsstätten auch der Frage der Ernährungssicherheit gerecht werden. WebDie Definition von »Ernährungssicherheit«, wie sie beim Welternährungsgipfel der FAO in 1996 formuliert wurde, besagt, dass alle Menschen zu jedem Zeitpunkt Zu-gang zu … WebNahrungssicherheit, E food safety, gemäß einer Definition der Weltbank ein Zustand, bei dem alle Menschen einer Bevölkerung jederzeit Zugang zu der für ein aktives und … 852/2004 zu einzelstaatlichen, Art. Hauptursache der zunehmenden Ernährungsunsicherheit ist der fortschreitende Klimawandel, der Extremwetterereignisse wie Dürren, Hitzewellen oder Überflutungen verursacht. unter Hinweis auf die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und Drittländern. November 2021 zu Wasser im auswärtigen Handeln („Water in External Action“). unter Hinweis auf die Erklärung über die Rechte indigener Völker (UNDRIP) vom 13. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. WebLandwirtschaftliche Wertschöpfungsketten sind vielfältig und komplex und erfordern daher individuelle, maßgeschneiderte Lösungen. in der Erwägung, dass mit dem Europäischen Grünen Deal und der … Wir werden sicherstellen, dass unsere Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen auch langfristig die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Agrar- und . November 2019 zum Vierten Fortschrittsbericht zum Aktionsplan für Ernährung, vom 20. Berichterstatterin: Beata Kempa, ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS, NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS, zu der Verbesserung der Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern. Mit dem Wintersemester 2015/2016 startet im Land Hessen an der Hochschule Geisenheim und in Kooperation mit der privaten Hochschule Fresenius ein weiterer Bachelorstudiengang Lebensmittelsicherheit im Direktstudium. . WebIm Jahr 2021 waren nach Angaben der Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen (FAO) knapp 10% der Weltbevölkerung von Hunger bedroht. Im Kapitel fünf erfolgt eine Gegenüberstellung von Landnahmen und Ernährungssicherheit. Sie ergänzt das Recht auf Nahrung, das 1948 in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert wurde. unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses (A9‑0195/2022), in der Erwägung, dass die moderate oder schwerwiegende Ernährungsunsicherheit seit 2014 langsam zunimmt und im Jahr 2020 fast jeder dritte Mensch – 2,37 Milliarden – keinen Zugang zu angemessener Ernährung hatte, in der Erwägung, dass die Schwere und das Ausmaß der Nahrungsmittelkrisen seit 2020 infolge von Konflikten, wirtschaftlichen Schocks und extremen Wetterereignissen oder einer Kombination dieser Faktoren zugenommen haben, wobei 2021 fast 193 Millionen Menschen unter akuter Ernährungsunsicherheit leiden und dringend Nahrungsmittelhilfe benötigen, was die höchste Zahl von Menschen, die von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen sind, ist, die der Welternährungsbericht in den sechs Jahren seines Bestehens weltweit verzeichnet hat; in der Erwägung, dass zwischen 720 und 811 Millionen Menschen von Hunger betroffen sind und dass bei fünf Ländern –dem Südsudan, Äthiopien, Madagaskar, Nigeria (16 Staaten und die Hauptstadtregion) und dem Jemen – davon ausgegangen wird, dass das Risiko einer Hungersnot besteht. Menschen in Ernährungskrisen stehen vor so schwerwiegenden Entscheidungen, dass sie oft gezwungen sind, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, die langfristige Folgen für die Entwicklung haben. B. Bestimmungen zum Mindestalter und zur Sicherheit am Arbeitsplatz) einführen; begrüßt die Ankündigung von Gesetzgebungsinitiativen für die Jahre 2021 und 2022, mit denen die Zusammenarbeit der Primärerzeuger gefördert werden soll, um ihre Rolle in der Lebensmittellieferkette zu stärken; beharrt darauf, dass die entsprechenden Rechtsvorschriften nicht nur Erzeuger in der Union betreffen dürfen, sondern auch Erzeuger und Landwirte in Entwicklungsländern, die mit europäischen Unternehmen zusammenarbeiten, schützen müssen; 42. stellt fest, dass die Abschaffung der Exportsubventionen und die Entkopplung der Direktzahlungen im Laufe der Geschichte der Gemeinsamen Agrarpolitik das Risiko von Dumping als Folge der europäischen Agrarpolitik auf Drittlandsmärkten deutlich verringert hat; 43. prangert die Doppelmoral der EU in Bezug auf Pestizide an, die die Ausfuhr von gefährlichen Stoffen aus der EU zulässt, die in der EU selbst verboten sind; betont, dass der Einsatz bestimmter Pestizide in der intensiven Landwirtschaft in den Entwicklungsländern nicht nur Umweltschäden verursacht, sondern auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer hat; fordert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf nachhaltige Pflanzenschutzverfahren sowie agroökologische und organische Verfahren; 44. unterstützt die Finanzierung von Erzeugern und Unternehmen des Agrarlebensmittelsektors aus EU-Mitteln, damit diese Erzeuger und Unternehmen die notwendigen Investitionen tätigen können, um – durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung möglicher die Ernährungssicherheit bedrohender Risiken – den Anforderungen des Systems der Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkte zu entsprechen. November 2021 zu Wasser im auswärtigen Handeln („Water in External Action“), unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zum Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe aus dem Jahr 2008. und auf den Europäischen Konsens über Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft von 2017. unter Hinweis auf die sechs globalen Ziele, die die Weltgesundheitsversammlung 2012 für die Ernährung von Müttern, Säuglingen und Kleinkindern bis 2025 festgelegt hat, nämlich i) Verringerung der Zahl der unter fünfjährigen Kinder, die unter ernährungsbedingter Wachstumsverzögerung leiden, um 40 %, ii) Verringerung der Anämie bei Frauen im reproduktiven Alter um 50 %, iii) Verringerung der Zahl der Kinder mit niedrigem Geburtsgewicht um 30 %, iv) keine Zunahme von Übergewicht bei Kindern, v) Erhöhung der Rate des ausschließlichen Stillens in den ersten sechs Monaten um mindestens 50 % und vi) Verringerung der Auszehrung von Kindern auf weniger als 5 %. Einhalten von Arbeitsrechten und guten Arbeitsbedingungen, 7. 2 c) zur Anknüpfung an Codex Alimentarius. Within the framework of the FSS Project “Imple-mentation of food security criteria within the framework of biomass sustainability standards,” the principles and criteria were further elaborated and developed, and respec - tive indicators were formulated. Klimawandel auf dem Teller, Ernährung, Nahrungs- mittelverluste, Klimawirkung. – unter Hinweis auf die G7 Famine Prevention and Humanitarian Crises Compact (G7-Vereinbarung zur Verhinderung von Hungersnöten und zu humanitären Krisen), die auf dem G7-Gipfel am 13. Die Indikatoren werden verwendet, um zu zeigen, dass ein Kriterium erfüllt ist. Die Verwirklichung von SDG 2 (Null Hunger) wird die Erreichung vieler anderer SDG unterstützen. Bitte beachten Sie, dass alle Definitionen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.Sie können rechts auf Links klicken, um detaillierte Informationen zu jeder Definition anzuzeigen, einschließlich Definitionen in Englisch … … Das dritte Element, die Verwendung von Nahrungsmitteln, beinhaltet einerseits Aspekte wie Qualität, Sicherheit und den Umgang mit Nahrungsmittelabfällen und -verlusten, aber auch die Menge landwirtschaftlicher Produkte, welche als Energieträger oder in Kunststoffen weiterverwendet werden. Beide Berufsgruppen sind entsprechend der Gegenproben-Verordnung[5] auch als private Gegenproben-Sachverständige zugelassen. April 2016 mit dem Titel „Aktionsdekade der Vereinten Nationen für Ernährung (2016–2025)“, mit der die Bemühungen zur Beendigung des Hungers und zur Beseitigung von Mangelernährung weltweit verstärkt werden sollen und dafür gesorgt werden soll, dass alle Menschen, gleich wer sie sind oder wo sie leben, Zugang zu gesünderer und nachhaltiger Ernährung erhalten. dass sich die Müttersterblichkeit sowie die Unterernährung von Kindern und die Kindersterblichkeit erhöht; in der Erwägung, dass immer noch eine unannehmbar große Zahl von Kindern von Mangelernährung betroffen ist: von allen Kindern unter fünf Jahren leiden 22 % aufgrund chronischer Unterernährung unter Wachstumsverzögerung, 6,7 % sind von Auszehrung – einer Form der akuten Unterernährung – betroffen, und 5,7 % sind übergewichtig. WWF, Oktober 2012. Mit der Lebensmittelbasisverordnung[1] wurden erstmals mit direkter Geltung für die Europäische Union Allgemeine Grundsätze zu Lebensmittelrecht und -sicherheit geregelt und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) gegründet. Sie gehen nicht über die menschenrechtlichen Anforderungen hinaus, sondern zeigen auf, dass ein Unternehmen dieses Recht in der Lieferkette einhält. Die Ernährungsversorgung war mit am stärksten beeinträchtigt, insbesondere in den Ländern, die sich in einer humanitären Krise befinden[23]. WebDie Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen ( FAO) nahm 1983 das Konzept des individuellen Zugangs zu Nahrung in die Definition des Begriffs "Ernährungssicherung" auf. WebErnährungssicherheit ist laut der Ernäh- rungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegeben, wenn Menschen jederzeit ungehinderten Zugang zu ausreichender und ausgewogener Ernährung haben, um ein aktives und gesundes Leben zu führen. in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Diskrepanzen eine direkte Auswirkung auf die Ernährung haben und zur Bildung von Lebensmitteldynamiken in den Haushalten und den Gemeinden führen, die sich auf die Herstellung von Lebensmitteln durch Frauen und Mädchen und ihren Zugang zu Lebensmitteln auswirken sowie auf ihren Zugang zu Pflege- und Betreuungs-, Gesundheits- und Sanitärdienstleistungen und die Möglichkeit, sich diese leisten zu können; in der Erwägung, dass dies das Risiko erhöhen könnte, dass Frauen und Mädchen geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt in Partnerbeziehungen ausgesetzt sind; AR. Juni 2016 zu der Neuen Allianz für Ernährungssicherheit und Ernährung[6] und vom 10. Juli 2014, der darauf abzielt, die Zahl der unter ernährungsbedingter Wachstumsverzögerung leidenden Kinder unter fünf Jahren bis 2025 um 7 Millionen zu verringern (SWD(2014)0234), und den dazugehörigen sechsten Fortschrittsbericht vom 12. WebMeldung vom 24. Landwirtschaftliche Lieferketten können nur dann als nachhaltig gelten, wenn Bäuer*innen und Arbeiter*innen ernährungssicher sind. Sie wurde 1962 als deutsche Sektion der "Freedom from Hunger Campaign“ gegründet. WebDefinition des Begriffs Biomasse 2. B. Geschlechtergleichstellung und Bildung); AD. in der Erwägung, dass der landwirtschaftliche Ertrag in den ärmsten Regionen durch Schließen des Geschlechtergefälles um 2,5 bis 4 % erhöht werden und der weltweite Hunger um 17 % verringert werden könnten; AS. WebChronischer Hunger bezeichnet einen Zustand dauerhafter Unterernährung. Um sicherzustellen, dass die Menschen stets Zugang zu ausreichender und gesunder Nahrung haben, sind Faktoren wie angemessene Löhne und annehmbare Arbeitsbedingungen ebenso wichtig wie Grundbildung, medizinische Grundversorgung und Rechtsstaatlichkeit. Hinter jeder dieser Bezeichnungen steckt eine eigene Definition… Die UN-Mitgliedsstaaten haben sich mit Unterschrift der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG´s) dazu verpflichtet, sich für weltweite Ernährungssicherheit einzusetzen. B. das auf Projekte der ICT-Anwendung in der Landwirtschaft ausgerichtete e-Agriculture oder das auf Fragen der … Ernährungssicherheit bedeutet, dass Menschen sich ausreichender und qualitativ guter Ernährung sicher sein können. Doch die Frage ist, welche Investitionen? B. von Landwirt zu Landwirt und von Unternehmen zu Unternehmen, in den Bereichen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung unterstützt und gefördert werden müssen; weist auf die zentrale Bedeutung des Agrar- und Lebensmittelsektors für die Wirtschaft und die Schaffung angemessener und dauerhafter Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten hin; hebt hervor, dass es sich dabei in den meisten Fällen um kleine landwirtschaftliche Betriebe und Familienbetriebe handelt; weist darauf hin, wie wichtig es ist, Maßnahmen und Instrumente zu fördern und zu verbessern, um die Steigerung der Produktqualität, die Diversifizierung der Erzeugnisse, die nachhaltige Modernisierung der landwirtschaftlichen Verfahren, sichere Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Landwirte zu unterstützen; stellt fest, dass geschlechtsspezifische Ungleichheiten die Produktivität und Effizienz der Landwirtschaft einschränken und damit die Entwicklung untergraben; erinnert daran, dass die Stärkung der Rolle der Frauen und Mädchen für die Ernährung, die Erhaltung der Gesundheit, die Ernährungssicherheit und die Stärkung der Resilienz von entscheidender Bedeutung ist; weist darauf hin, dass die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen nach wie vor eine Herausforderung für die Landwirtschaft sowie die Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit darstellt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Unternehmertum, die Beschäftigung und die politische. 1. 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Mai 2018, in der das Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung verurteilt wird. – unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) und ihren eng miteinander verbundenen und integrierten Charakter, insbesondere das SDG 1 „Armut in all ihren Formen und überall beenden“, des SDG 2 „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“, des SDG 3 zur Sicherstellung von Gesundheit und Wohlergehen für alle in allen Altersstufen, des SDG 5 zum Erreichen von Geschlechtergleichstellung und der Befähigung aller Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung, des SGD 6 zur Sicherstellung des Zugangs zu Wasser und Sanitäreinrichtungen für alle, des SGD 10 zur Verringerung der Ungleichheit in und zwischen allen Ländern, des SGD 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“, des SGD 13 zum Ergreifen dringender Maßnahmen zur Bekämpfung von Klimawandel und seinen Auswirkungen und des SDG 17 „Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen“. Die Verantwortung liegt in erster Linie bei den einzelnen Staaten, aber auch die internationale Gemeinschaft, der Privatsektor und alle Mitglieder der Zivilgesellschaft sind aufgerufen, an der Verwirklichung des Rechts auf angemessene Ernährung mitzuwirken. Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : unter Hinweis auf Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in denen das Recht auf ausreichender Ernährung als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard anerkannt wird. Dagegen kann eine bessere Ernährung die Grundlage für friedliche, sichere und stabile Gesellschaften schaffen. zur Verbesserung der Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern, Verfasser der Stellungnahme:: Luke Ming Flanagan. Zum anderen spielt der Zustand der natürlichen Ressourcen sowie der Einfluss verschiedener Umweltfaktoren, wie zum Beispiel Klimawandel, Bodenqualität oder Pflanzenkrankheiten, eine Rolle. Lebensmittelsicherheit (auch: Lebensmittelhygiene) ist ein Oberbegriff für alle Maßnahmen und Konzepte, die sicherstellen sollen, dass Lebensmittel für den Endverbraucher zum Verzehr geeignet sind und von ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen ausgehen können. März 2013 mit dem Titel „Verbesserung der Ernährung von Mutter und Kind im Kontext der Außenhilfe: ein politisches Rahmenkonzept der EU“ (COM(2013)0141). Ihr Hauptziel ist die Koordination der internationalen Bemühungen um Ernährungssicherheit auf globaler Ebene. Die Lebensmittel bleiben über einen langen Zeitraum erhalten. Mai 2013 zum Thema „Food and Nutrition Security in external assistance“ (Lebensmittel- und Ernährungssicherheit im Rahmen der Außenhilfe). Wörterbuch der deutschen Sprache. Entschwicklungsausschuss Yet, the past four editions of … The intensification of the major drivers behind recent food insecurity and malnutrition trends (i.e. Diese Definition umfasst vier Dimensionen: Die ersten beiden Elemente betreffen die eigentliche Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln sowie den physischen und monetären Zugang zu ihnen. Um die Produktivität zu steigern, brauchen Landwirt*innen einen besseren Zugang zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (FAO 2018a). Kenntnisse und grundlegende hygienische Bedingungen, um Lebensmittel auszusuchen, vorzubereiten und zu verteilen. – unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Ernährungssicherheit und Ernährung, insbesondere der Entschließungen vom 27. 1. ist äußerst besorgt darüber, dass wir uns nicht auf dem richtigen Weg befinden und es äußerst unwahrscheinlich ist, dass die Ernährungsziele bis 2025 erreicht oder der Hunger bis 2030 beseitigt wird, wie es mit dem SDG 2 „Kein Hunger“ angestrebt wird; weist darauf hin, dass Hunger und Ernährungsunsicherheit weltweit wieder zunehmen; stellt mit Besorgnis fest, dass bis 2030 weiterhin rund 660 Millionen Menschen von Hunger betroffen sein könnten, auch aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie; weist darauf hin, dass mutige Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf Ungleichheiten beim Zugang zu Nahrungsmitteln, um die Fortschritte in Richtung des Ziels „Kein Hunger“ zu beschleunigen; weist darauf hin, dass der Beendigung der Mangelernährung in all ihren Formen und dem SDG 2 in allen Politikbereichen Vorrang eingeräumt werden sollte, wobei den am stärksten gefährdeten Personen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; 2. betont, dass den Ernährungssystemen bei der Beendigung der Armut und der Verwirklichung des SDG 1 eine entscheidende Rolle zukommt, während zugleich gegen Mangelernährung und das gleichzeitige Bestehen von Über- und Unterernährung vorgegangen werden muss, was für die Verwirklichung der Gesundheitsziele des SDG 3 von entscheidender Bedeutung sein wird; betont, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen zur Verwirklichung des SDG 6 ohne einen zentralen Beitrag der Landwirtschaft nicht möglich ist und dass eine nachhaltige Fischereiwirtschaft für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und Meere und die Verwirklichung des SDG 14 von grundlegender Bedeutung ist; weist infolgedessen darauf hin, dass die Nahrungsmittelsysteme im weiteren Sinne auch unseren Verpflichtungen zu nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion im Rahmen des SDG 12, zur Anpassung an den Klimawandel und dessen Minderung im Rahmen des SDG 13 sowie zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Bewirtschaftung terrestrischer Ökosysteme im Rahmen des SDG 15 Rechnung tragen müssen; 3. weist darauf hin, dass die kleine Fischerei für die Ernährungssicherheit und die Ernährung von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten im Einklang stehen müssen und weder die lokale Ernährungssicherheit untergraben noch die kleine Fischerei in Drittstaaten dadurch bedrohen dürfen, dass sie diese dem direkten Wettbewerb mit Fischereifahrzeugen der EU aussetzen; fordert, dass die Abkommen mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie mit den Umweltverpflichtungen der EU und den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik in Einklang gebracht werden, indem die sektorale Unterstützung und die Nachhaltigkeitsbestimmungen zu Überschüssen, Rückwürfen und dem Vorsorgeansatz erhöht werden; 4. betont, dass die COVID-19-Pandemie mit der anschließenden Wirtschaftskrise und der Schließung von Grenzen sowie der derzeitige Konflikt in der Ukraine die Anfälligkeit des globalen Lebensmittelsystems deutlich gemacht haben; betont und weist die Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hin, dass es wichtig ist, kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen stärker miteinander zu verbinden, um die Inklusivität der COVID-19-Aufbaupläne sicherzustellen und gleichzeitig den am stärksten gefährdeten Gruppen wie Kindern, jungen Menschen, Frauen, älteren Menschen und indigenen Völkern besondere Aufmerksamkeit zu widmen; 5. fordert die EU nachdrücklich auf, das Recht der Entwicklungsländer auf Nahrung und die Selbstversorgung zu wahren, um Ernährungssicherheit, Armutsminderung, inklusive, nachhaltige und faire globale Lieferketten und nachhaltigere Lebensmittelsysteme zu erreichen; fordert ferner, dass lokale und regionale Märkte unterstützt werden und dass Frauen und landwirtschaftlichen Familienbetrieben dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, um die Versorgung mit zugänglichen und erschwinglichen Nahrungsmitteln sicherzustellen und stärkere soziale Sicherheitsnetze zu schaffen, damit die am stärksten gefährdeten Menschen auch in Not- oder Krisensituationen weiterhin Zugang zu Nahrungsmitteln haben; 6. weist darauf hin, dass die Ukraine und Russland wichtige Akteure auf dem globalen Markt für Lebensmittelausfuhren sind; stellt ferner fest, dass die Ukraine und Russland daher für eine Reihe von Ländern mit einem hohen Maß an Hunger eine übergroße Bedeutung haben, da diese einen erheblichen Teil ihres Weizens aus der Ukraine oder Russland einführen; 7. betont, dass die Regierungen in diesem Zusammenhang Ausfuhrverbote vermeiden und Maßnahmen ermitteln sollten, mit denen die Restrukturierung der Agrarmärkte und ihre Regulierung unterstützt werden, indem die Transparenz der Märkte erhöht und neue Vorschriften festgelegt werden, um eine Verstärkung der Schwankungen bei den Lebensmittelpreisen aufgrund übermäßiger Finanzspekulation zu verhindern, durch die insbesondere in Kriegszeiten die Großhandelspreise künstlich in die Höhe getrieben und Marktschwankungen ausgelöst werden, was sich besonders stark auf Entwicklungsländer und die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen auswirkt; 8. bedauert nachdrücklich die Finanzspekulation mit Agrar- und Lebensmittelrohstoffen und fordert die Kommission auf, dringend Vorschläge zur Beendigung dieser Spekulation, insbesondere im Zusammenhang mit Krieg, vorzulegen, um die Stabilität der Märkte und der landwirtschaftlichen Erzeugung sicherzustellen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die strukturelle Instabilität der internationalen Agrarmärkte eine Bedrohung für die globale Ernährungssicherheit und die politische Stabilität zahlreicher Entwicklungsländer darstellt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, internationale Regelungen zu unterstützen, die darauf abzielen, Finanzspekulation mit Agrar- und Lebensmittelrohstoffen und spekulative Praktiken zu unterbinden; 9. weist darauf hin, dass das Recht auf Nahrung ein Menschenrecht ist; fordert umfassende und entschlossene Maßnahmen der EU, um die vollständige und schrittweise Verwirklichung dieses Rechts als Mittel zur Erreichung der Ernährungssicherheit für alle zu begleiten; ist äußerst besorgt über den starken Anstieg der Ernährungsunsicherheit in den letzten Jahren; 10. hebt hervor, dass die Energiekrise und die ungünstigen klimatischen Bedingungen vor dem Krieg in der Ukraine zu einem sprunghaften Anstieg der Agrarrohstoffpreise auf dem Weltmarkt geführt haben, und fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte und effizientere Ernährungshilfe, bei der Sofortmaßnahmen und längerfristige Lösungen besser miteinander verknüpft werden; fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten insbesondere auf, ihre Beiträge zum Welternährungsprogramm zu erhöhen und Maßnahmen zur Umgestaltung unserer Lebensmittelsysteme durch Unterstützung der Vielfalt und Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung in den Partnerländern sowie Maßnahmen zur Bekämpfung struktureller Armut und anhaltender Ungleichheiten als Ursachen der Ernährungsunsicherheit zu ergreifen; 11. stellt mit Besorgnis fest, dass der russische Einmarsch in die Ukraine massive Auswirkungen im weiteren Sinne haben wird, die zu der bereits bestehenden Ernährungsunsicherheit und den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hinzukommen; stellt mit noch größerer Besorgnis fest, dass die Ukraine ein wichtiger Erzeuger von Grundnahrungsmitteln wie Weizen, Mais und Pflanzenölen ist; fordert die Kommission auf, weitreichende Maßnahmen in Bezug auf die Ernährungssicherheit zu entwickeln und diese kurz-, mittel- und langfristig umzusetzen; weist darauf hin, dass die EU sicherstellen muss, dass das Recht auf Nahrung für alle keine Marktware ist; weist darauf hin, dass Hungersnöte zu den möglichen Folgen des Krieges gehören, die ernsthaft berücksichtigt werden müssen, wenn die führenden Politiker der Welt keine Gegenmaßnahmen ergreifen; 12. betont, dass der Krieg in der Ukraine zeigt, wie sehr einkommensschwache Länder bei der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln vom Weltmarkt abhängig sind und ihre Ernährungssicherheit von einer Handvoll Länder abhängig machen, die Getreide ausführen, was sie für Marktstörungen und Preissteigerungen besonders anfällig macht; weist darauf hin, dass 14 Länder mit niedrigem oder niedrigem mittleren Einkommen mehr als 50 Prozent ihres Weizens aus Russland und der Ukraine einführen, um ihre Bevölkerung zu ernähren, wobei einige von ihnen bereits mit Bedingungen konfrontiert sind, die mit einer Hungersnot vergleichbar sind; 13. betont, dass Länder, die von Nahrungsmitteleinfuhren aus der Ukraine und der Russischen Föderation abhängig sind, die Quellen ihrer Nahrungsmittelversorgung diversifizieren sollten, um konfliktbedingte Schocks aufzufangen und widerstandsfähig zu bleiben, indem sie sich auf andere Ausfuhrländer, auf vorhandene Nahrungsmittelvorräte oder auf eine größere Vielfalt bei ihrer inländischen Erzeugung stützen; 14. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Finanzierungslücke bei den humanitären Hilfsaufrufen der Vereinten Nationen für Ostafrika und den Nahen Osten für das Jahr 2022 unverzüglich zu schließen, da die Unterstützung für diese beiden Regionen derzeit zu 99 Prozent unterfinanziert ist; weist darauf hin, dass das Welternährungsprogramm bereits die Rationen für Geflüchtete und andere bedürftige Bevölkerungsgruppen in ganz Ostafrika und im Nahen Osten aufgrund fehlender Mittel, eines Anstiegs der Preise und eines geringeren Angebots an Rohstoffen auf den Märkten, auch aufgrund des Krieges in der Ukraine, reduzieren musste; 15. betont, dass Nahrungsmittel- und Ernährungsprogramme mit einer ambitionierten Mittelausstattung bei den Aufbauplänen für die Zeit nach der Pandemie im Mittelpunkt stehen sollten; 16. fordert die EU nachdrücklich auf, der Ernährung und der nachhaltigen Landwirtschaft in ihrer internationalen Entwicklungsplanung Vorrang einzuräumen und sicherzustellen, dass lokale Gemeinschaften und Organisationen Zugang zu Finanzmitteln haben; fordert die EU auf, im Rahmen von Partnerschaften mit Entwicklungsländern in Maßnahmen und Interventionen zu investieren, die den Zugang zu vielfältigen, erschwinglichen, sicheren, nachhaltigen und ausreichend nahrhaften Lebensmitteln ermöglichen, da Investitionen in Nahrungsmittel und Ernährung ein Schlüsselelement für den Aufbau von Humankapital sowie für die Wettbewerbsfähigkeit und für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sind; 17. hebt hervor, dass die politischen Maßnahmen länderspezifisch, bedarfsorientiert und kontextbezogen sein müssen, da die Lebensmittelsysteme sehr unterschiedlich sind; weist darauf hin, dass der lokalen Lebensmittelerzeugung Vorrang eingeräumt werden sollte, indem Kleinbauern gefördert, die Menschenrechte geschützt und landwirtschaftliche Familienbetriebe, Genossenschaften und regionale Lieferketten gestärkt werden; 18. weist darauf hin, dass Kleinbauern die wichtigsten Nahrungsmittelproduzenten in den Entwicklungsländern und für die Ernährungssicherheit und die Ernährung in diesen Ländern von entscheidender Bedeutung sind; fordert die EU auf, im Rahmen ihrer Entwicklungshilfe die kleinbäuerliche Landwirtschaft, landwirtschaftliche Familienbetriebe und Genossenschaften gezielt zu unterstützen und zu stärken und dabei auch einen Schwerpunkt auf menschenwürdige Arbeit zu legen; betont, dass die Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung von Kleinbauern zu mehr Nahrungsmitteln auf dem Weltmarkt führt, was wiederum niedrigere Lebensmittelpreise und eine bessere Ernährung zur Folge hat; 19. weist darauf hin, dass die lokalen landwirtschaftlichen Traditionen, ergänzt durch moderne Technologie, die Erzeugung gesunder und nahrhafter Lebensmittel verbessern können; ist der Ansicht, dass die Entwicklungsländer in der Lage sein sollten, ihre öffentliche Agrarpolitik zu schützen; 20. betont, dass die lokale Lebensmittelerzeugung und der lokale Verbrauch, mit denen die kleinbäuerliche Landwirtschaft unterstützt wird und faire Preise für Erzeuger und Verbraucher sichergestellt werden, die Abhängigkeit der Länder von Importen verringert und die Anfälligkeit für internationale Preisschwankungen reduziert wird; 21. hebt hervor, dass strategische Investitionen in nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren eine Schlüsselrolle für die Gewährleistung widerstandsfähigerer und nachhaltigerer Agrar- und Lebensmittelsysteme spielen können; beharrt darauf, dass die Investitionen der EU mit der Agenda 2030, dem Pariser Klimaschutzübereinkommen und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt im Einklang stehen müssen; begrüßt und befürwortet EU-Investitionen in Partnerschaft mit Entwicklungsländern in den Bereichen Agrarökologie, Agroforstwirtschaft und Diversifizierung des Anbaus und bekräftigt, dass von der EU geförderte Investitionen in die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft oder in Unternehmen, die Auswirkungen auf Böden, Grünland, Wälder, Gewässer oder Meere haben, unter anderem mit den Freiwilligen Leitlinien des CFS der FAO für die verantwortungsvolle Verwaltung von Land-, Fischerei- und Waldbesitz im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit (VGGT) und den Grundsätzen des CFS der FAO für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft und die Ernährungssysteme im Einklang stehen müssen; unterstützt die Finanzierung von Erzeugern und Unternehmen des Agrarlebensmittelsektors aus EU-Mitteln, damit diese Erzeuger und Unternehmen die notwendigen Investitionen tätigen können, um – durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung möglicher die Ernährungssicherheit bedrohender Risiken – den Anforderungen des Systems der Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkte zu entsprechen.