Das Verfahren zur Feststellung der Befähigung regeln die Laufbahnvorschriften; dabei soll ein Prüfungsgespräch vorgesehen werden. Das gilt auch für das von einer kommunalen Vertretung gewählte ehrenamtliche Mitglied von Ausschüssen, die aufgrund eines Gesetzes gebildet worden sind. So arbeiten Grundschullehrerinnen und -lehrer eng mit Erzieherinnen und Erziehern im Hort zusammen. Auch der Ausgleich für angestellte Lehrkräfte ist offenbar geregelt. Von Christoph Hölscher . Sie ist nach Abschluss des Verfahrens verschlossen zur Personalakte des Beamten zu nehmen. Verfügt die Vorschrift über ein Inhaltsverzeichnis, kann man durch Anklicken des gesuchten Paragraphen im Inhaltsverzeichnis direkt zu dem betreffenden Paragraphentext gelangen. die Wiederholung von Prüfungsleistungen und der gesamten Prüfung. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Beamte auf Probe und auf Widerruf; für Beamte auf Zeit gelten sie nur insoweit, als ihre Amtszeit noch nicht abgelaufen ist. (1) In den Fällen der §§ 37 bis 42 kann der Dienstvorgesetzte die ärztliche Untersuchung nur einem ärztlichen Gutachter übertragen. (2) Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn der Beamte die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. (2) Der Beamte hat folgenden Diensteid (§ 38 Abs. Das Vorliegen der Voraussetzung nach Satz 1 Nummer 3 wird insbesondere widerlegbar vermutet, wenn der Beamte. I S. 2529, 3672) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich einer aufgrund des § 20 Absatz 3 des Gendiagnostikgesetzes erlassenen Rechtsverordnung gelten entsprechend. Unter dem Reiter „Änderungshistorie“ wird die ursprüngliche Vorschriftenfassung, gegebenenfalls mit späteren Änderungen in der jeweiligen Lesefassung angezeigt. Der Beamte hat seinen Vorgesetzten unverzüglich von seiner Verhinderung zu unterrichten. (3) Die Anzeige einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit gemäß § 86 Absatz 2 soll mindestens sechs Wochen vor der Aufnahme der Nebentätigkeit erfolgen. (1) Die nach §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen des Bundes gelten entsprechend. Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen von beihilfeberechtigten Personen, denen Heilfürsorge nach § 114 zusteht. Der Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg geht ein Auswahlverfahren voraus. (3) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende leitet die Sitzungen. Die Rechtsfolge des § 122 Absatz 3 tritt bei kommunalen Wahlbeamten, die mindestens zwei Amtszeiten oder Amtszeiten von 16 Jahren zurückgelegt haben, und bei abgewählten kommunalen Wahlbeamten auch ohne Erklärung der Bereitschaft zur Wiederwahl ein. 3 Buchstabe a des Beamtenstatusgesetzes die Zulassung einer Ausnahme. (2) Für den Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes sind mindestens zu fordern: (3) Für den Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes sind mindestens zu fordern: (4) Für den Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern: (2) Nach näherer Bestimmung der Laufbahnvorschriften besitzt die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren oder des gehobenen Dienstes auch, wer außerhalb des Vorbereitungsdienstes eine inhaltlich dessen Anforderungen entsprechende berufsbefähigende Ausbildung absolviert hat. die Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und Zulassungsbeschränkungen wegen Erschöpfung der Ausbildungskapazität. Die gleichwertigen Laufbahnen und die erforderlichen Unterweisungszeiten sind im Amtsblatt für Brandenburg bekannt zu geben. Die Genehmigung erteilt die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Beantragen Sie jetzt (Frist: 31.07.2023) eine Förderung für Ihr hybrides Lehrprojekt! Kindergeldakten können mit Besoldungs- und Versorgungsakten verbunden geführt werden, wenn diese von der übrigen Personalakte getrennt sind und von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit bearbeitet werden; im Übrigen gelten § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und die §§ 67 bis 78 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch. Die Laufbahnvorschriften für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes erlässt das für das öffentliche Dienstrecht der Polizei zuständige Mitglied der Landesregierung im Einvernehmen mit dem für das finanzielle öffentliche Dienstrecht zuständigen Mitglied der Landesregierung durch Rechtsverordnung. Lehrerinnen und Lehrer werden im Einsatz dieser Werkzeuge für den Unterricht geschult. Juli 2018 für den Aufstieg in diese Laufbahn und die Feststellung der Befähigung durch den Landespersonalausschuss geltenden Vorschriften durchgeführt werden. (1) Der Ministerpräsident übt im Einzelfall hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht für alle Beamten aus. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz für den Beihilfeberechtigten nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 70 Prozent; bei mehreren Beihilfeberechtigten beträgt der Bemessungssatz bei nur einem Beihilfeberechtigten 70 Prozent. § 30 Abs. Sie hat die Rücknahme dem Beamten schriftlich bekannt zu geben. Die Zuordnung einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe erfolgt nach dem Schwierigkeitsgrad der wahrzunehmenden Aufgaben, dem Grad der Selbstständigkeit und der Verantwortung, den Bildungsvoraussetzungen und der Ausbildung. (2) Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, in den Ruhestand. (3) In den Fällen des Absatzes 2 ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis zum Land, bis der Beamte wiederverwendet wird. (2) Auf Reisekostenvergütung und Auslagenerstattung nach § 1 des Bundesreisekostengesetzes kann ganz oder teilweise verzichtet werden. (1) Bei Dienstjubiläen erhalten Beamte eine Jubiläumszuwendung nach den für die Bundesbeamten geltenden Vorschriften mit der Maßgabe, dass, nicht berücksichtigungsfähig sind. Im Übrigen werden Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend ihrem Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit berücksichtigt. die Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Körperersatzstücke, Krankenhausleistungen, häusliche Krankenpflege, Familien- und Haushaltshilfen, Fahrt- und Unterkunftskosten, Anschlussheil- und Suchtbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen auf bestimmte Personengruppen, Umstände oder Indikationen. (2) Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass. (4) Der Landespersonalausschuss wird zur Durchführung seiner Aufgaben durch eine Geschäftsstelle im für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium unterstützt. Er schloss seine Grund- und Sekundarausbildung an der Josip Hatze Musikschule in Split ab, in der … Die Zahl der Stellen, die diesen Bewerbern in einem Einstellungstermin vorbehalten werden kann, bestimmt sich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der Bewerber mit Verzögerung zu denjenigen ohne eine solche Verzögerung; Bruchteile von Stellen sind zu Gunsten der betroffenen Bewerber aufzurunden. Webin den Schuldienst. Dezember 1953 und vor dem 1. Der Beamte darf seine Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst“ („a. Dezember 2018 vorhandene Polizeivollzugsbeamte können bis zum 31. Falls die Nachpflegephase der Familienpflegezeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewilligt worden ist, die höher ist als die Arbeitszeit vor Inanspruchnahme der Familienpflegezeit, so kann die Arbeitszeit nachträglich verringert werden, wenn die Beamten darlegen, dass die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen dies erfordert. eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine hauptberufliche Tätigkeit. Ein durch Dienstunfall verletzter Beamter behält seinen Anspruch auf das Heilverfahren und den Unfallausgleich. (1) Beamte mit Dienstbezügen können auf Antrag unter Wegfall der Besoldung. (2) Die Befähigung für eine Laufbahn im Geltungsbereich dieses Gesetzes besitzt, wer. Auf ihren Antrag sind sie frühestens mit Vollendung der nach § 45 Absatz 1 Satz 1 bis 3 maßgeblichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu versetzen, sofern die Wartezeit im Sinne versorgungsrechtlicher Vorschriften erfüllt ist. WebVoraussetzung für den Seiteneinstieg in den brandenburgischen Schuldienst ist i.d.R. Für die Berechnung des Zeitraumes nach Satz 1 sind jeweils volle Kalendermonate zu berücksichtigen. Lebensjahr die Regelaltersgrenze. (1) Die Nebentätigkeit darf nur außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden. (1) Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken;dies ist bei der Personalentwicklung zu berücksichtigen. Webin den Schuldienst. Dem Antrag soll entsprochen werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. (3) Die Voraussetzung des Absatzes 2 Satz 2 Nummer 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreitet. (1) Beamte erhalten Reise- und Umzugskostenvergütung sowie Trennungsgeld und Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass in entsprechender Anwendung der für die Bundesbeamten jeweils geltenden Rechtsvorschriften nach Maßgabe der Absätze 2 und 3. Änderungen der Beitragshöhe sind unverzüglich mitzuteilen. WebDer Umsetzung wird zugestimmt Ja Nein * kurze Begründung bei Nein..... Datum, aufnehmende/r Schulrätin/Schulrat Umsetzungsprotokoll ist beifügen Sachbearbeiter … Satz 1 gilt nicht für Polizeivollzugsbeamte im Beamtenverhältnis auf Widerruf. (6) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist ein Beamter auf Zeit, der aus einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Beamten auf Zeit ernannt worden war und nach Ablauf seiner ersten Amtszeit nicht für eine neue Amtszeit wieder ernannt wird und deshalb entlassen ist, auf seinen Antrag hin wieder in das frühere Dienstverhältnis zu übernehmen. 2 besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamte mit Dienstbezügen. 23], S.290) Beschäftigung von Lehrkräften ohne Lehramtsbefähigung (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger) ab dem 01. Sie trifft die ihr nach diesem Gesetz und den Laufbahnvorschriften zugewiesenen Entscheidungen, für Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde. Eine Nebentätigkeit nach Satz 2 Nummer 2 darf durch die oberste Dienstbehörde nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, insbesondere im öffentlichen Interesse und auf Antrag des Beamten während der Arbeitszeit zugelassen werden, wenn dienstliche Interessen dem nicht entgegenstehen und der festzulegende Anteil der versäumten Arbeitszeit ausgeglichen wird. Ich habe eine kurze Frage. Eine Ernennung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Dieser Workshop zielt darauf ab, unsere Tutor:innen für die Lehre der Zukunft vorzubereiten und sie mit den technischen und didaktischen Herausforderungen, die … I S. 874, 896), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. (2) Ist innerhalb absehbarer Zeit mit der Umbildung von Körperschaften im Sinne des Absatzes 1 zu rechnen, so können die obersten Aufsichtsbehörden der beteiligten Körperschaften anordnen, dass Beamte, deren Aufgabengebiete von der Umbildung voraussichtlich berührt werden, nur mit ihrer Genehmigung ernannt werden dürfen. Auf die Probezeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Beamte unmittelbar vor Übertragung des Amtes auf Probe mit der Wahrnehmung der Geschäfte dieses Amtes beauftragt worden ist. (2) Die Höchstaltersgrenze für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes ist abweichend von § 3 Absatz 3 das vollendete 36. die Tätigkeit zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden der Beamten. Ärzten, die im Auftrag der personalverwaltenden Behörde ein medizinisches Gutachten erstellen, darf die Personalakte ebenfalls ohne Einwilligung übermittelt werden. Er soll eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder den Übergang zur Vollzeitbeschäftigung zulassen, wenn dem Beamten die Teilzeitbeschäftigung im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. die Voraussetzungen für die Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt und die Beförderungsvoraussetzungen. Die Einführungszeit kann bis auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Beamte an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen hat. Für die Beamten des Landesrechnungshofes gilt dieses Gesetz, soweit das Landesrechnungshofgesetz nichts anderes vorsieht. Viele davon sind Angestellte und dürfen - anders als Beamte - streiken. (4) Die von den Verwaltungen beauftragten Personen sind auf Verlangen zu hören. 70 Prozent für den Beihilfeberechtigten nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4, 70 Prozent für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und. Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderungen des Krankenversicherungsumfangs wird die pauschale Beihilfe höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt. dass der Beamte verpflichtet werden kann, nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres seinem Dienstvorgesetzten die ihm zugeflossenen Entgelte und geldwerten Vorteile aus Nebentätigkeiten anzugeben. Die Laufbahnbewerber leisten einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf. (3) Eine Nebentätigkeit nach Absatz 1 ist durch die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle ganz oder teilweise zu untersagen, wenn der Beamte bei ihrer Ausübung dienstliche Pflichten verletzt. Der Weg von und nach der Dienststelle gehört nicht zum Dienst im Sinne des Satzes 1, es sei denn, dass. (2) Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist. (4) Die Personalakte kann nach sachlichen Gesichtspunkten in Grundakte und Teilakten gegliedert werden. Bei der Mitteilung der Versetzung in den Ruhestand kann auf Antrag oder mit Zustimmung des Beamten ein früherer Zeitpunkt festgesetzt werden. 31], S.452) Auf Grund der §§ 4 Absatz 5, 9 Absatz 1 und 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung … (3) Die Mitglieder werden von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt; davon zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände und zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften. »Berlin muss sein Verhältnis zur TdL klären«, sagt er. (4) Wird der Beamte in ein Amt eines anderen Dienstherrn versetzt, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt. Bildungsstaatssekretär Steffen Freiberg: „Schon viele Brandenburger Schulen sind digitalisierte Lehr- und Lernstätten. (1) Beamte auf Lebenszeit können auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Formularbox der staatlichen Schulämter Beschreibbare Vordrucke als PDF-Dokumente zum Ausdrucken und Speichern M* - Formblatt nur für Schulen im … Lebensjahr die Regelaltersgrenze. Die weiteren Voraussetzungen und das Verfahren des Aufstieges regeln die Laufbahnvorschriften. (2) Ordentliche Mitglieder sind der Präsident des Landesrechnungshofes als Vorsitzender, je ein Beamter des für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministeriums, des für das finanzielle öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministeriums, des für die Belange der Gleichstellung zuständigen Ministeriums und vier weitere Beamte im Geltungsbereich dieses Gesetzes. August 2019 in Kraft getreten. Januar 2019 gestellt werden. in Laufbahnen des mittleren Dienstes in einem Vorbereitungsdienst von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten und durch Bestehen der Laufbahnprüfung. Soweit in bundesrechtlichen Vorschriften die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern vorgesehen ist, tritt an dessen Stelle das für das finanzielle öffentliche Dienstrecht zuständige Ministerium. Längst ist auch Personal aus den Bereichen Inklusion, … Das Antragsformular sowie weitere Dokumente zur Information und Antragstellung sind auf der Website der ILB abrufbar. Um digitale Nachhaltigkeit zu unterstützen beinhaltet sie Orientierungshilfen zu den Themen Medien und Lizenzen und Open Source Software. 1 des Beamtenstatusgesetzes bezeichneten Art. März 2004 vorhandenen Beamten auf Zeit gilt § 146 des Landesbeamtengesetzes in der bis zum 22. 1 des Beamtenstatusgesetzes, wonach sich Beamte durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung sie eintreten müssen, ist der Beamte auch verpflichtet, sich in diesem Sinne zur Verfassung des Landes Brandenburg zu bekennen und für diese einzutreten. (2) Auf Beamte im einstweiligen Ruhestand ist § 72 bis zur Beendigung ihres Mandats sinngemäß anzuwenden, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, von dem ab sie sich dauernd im Ruhestand befinden oder zu dem sie als Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit in den Ruhestand hätten versetzt werden können. Für viele Schüler bedeutet das Unterrichtsausfall – auch am Mittwoch und Donnerstag. Bei der Vorbereitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften über allgemeine Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die obersten Landesbehörden sind die kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen, wenn die Rechtsverhältnisse der Beamten im kommunalen Bereich berührt werden. (6) Die Möglichkeit der Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag gemäß den Artikeln 28 und 29 der Verordnung (EU) 2016/679 bleibt unberührt. Beamten, die das 60. Die Äußerung des Beamten ist zur Personalakte zu nehmen. Das Nähere regeln die Laufbahnvorschriften. (2) Tätigkeiten nach Absatz 1 Nummer 2, 3, 5 und 6 sind der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vor ihrer Aufnahme anzuzeigen, wenn für sie ein Entgelt oder ein geldwerter Vorteil geleistet wird. Die Rücknahme der Ernennung ist auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses zulässig. (2) Welche Beamtengruppen zum Polizeivollzugsdienst gehören, wird durch die Laufbahnvorschriften des Polizeivollzugsdienstes bestimmt. Urlaub unter Wegfall der Besoldung zu gewähren, § 2 Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten, Aufsicht, § 3 Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis, § 4 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirksamwerden, § 5 Ernennungsverbot im zeitlichen Zusammenhang mit der Wahl zum Landtag Brandenburg, § 7 Feststellung und Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Ernennung, § 9 Laufbahn, Laufbahngruppen, Laufbahnordnungsbehörde, § 10 Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen, § 12 Rechtsstellung im Vorbereitungsdienst, § 14 Anerkennung der bei einem anderen Dienstherrn erworbenen Laufbahnbefähigung, § 15 Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts, § 15a Nichtanwendung des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, § 18 Probezeit, Feststellung der gesundheitlichen Eignung, § 24 Benachteiligungsverbot, Nachteilsausgleich, Vielfalt, § 32 Verfahren der Entlassung kraft Gesetzes, § 33 Verfahren der Entlassung durch Verwaltungsakt, § 34 Zuständigkeit für die Entlassung, Wirkung der Entlassung, § 35 Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte und eines Wiederaufnahmeverfahrens, § 38 Dienstunfähigkeit eines Beamten auf Probe, § 39 Dienstunfähigkeit eines Beamten auf Zeit, § 40 Feststellung der Dienstunfähigkeit auf Antrag des Beamten, § 41 Feststellung der Dienstunfähigkeit von Amts wegen, § 42 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, § 43 Ärztliche Untersuchung, Übermittlung ärztlicher Daten, Gendiagnostik, § 45 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze, § 47 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Körperschaften, § 48 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden, § 49 Beginn des einstweiligen Ruhestandes, § 50 Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand, § 54 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, § 55 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten, § 56 Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aussagegenehmigung, Übermittlungen bei Strafverfahren, § 57 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen, § 58 Wohnung und Aufenthalt, Betreuung bei Übungen und besonderen Einsätzen, § 60 Verjährung von Schadensersatzansprüchen, § 62 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, § 65 Verzinsung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Rückforderung, § 67 Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Dienstherrn, § 67a Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen, § 72 Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis, § 73 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats, § 74 Nichtanrechnung der Ruhenszeit auf die Dienstzeit, § 75 Beamte auf Zeit und Beamte im einstweiligen Ruhestand, § 77 Dienstbefreiung, Erholungs-, Wahlvorbereitungs- und Mandatsurlaub, § 80 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen, § 81 Höchstdauer von Beurlaubungen und unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung, § 84 Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit, § 85 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, § 86 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, Anzeigepflicht, § 89 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn, § 90 Rückgriffsanspruch für Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit, § 91 Beendigung von Nebenämtern und -beschäftigungen, § 92 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, § 94 Verarbeitung personenbezogener Daten, Inhalt der Personalakte, Zugang zur Personalakte, § 98 Übermittlung der Personalakte, Auskunft an Dritte, § 104 Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen, § 109a Altersgrenzen für die Einstellung von Polizeivollzugsbeamten, § 109b Altersgrenzenregelungen für den Aufstieg von Polizeivollzugsbeamten, § 110 Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand für Polizeivollzugsbeamte, besonderes Teilzeitmodell, § 112 Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung, § 124 Beamte des Landes auf Lebenszeit als kommunale Wahlbeamte, § 128 Geschäftsordnung, Sitzungen, Beschlüsse, § 130 Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände, § 131 Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, § 133 Übergangsregelung zur Altersteilzeit, § 135 Laufbahnrechtliche Übergangsvorschriften, § 137 Übergangsregelungen zur Nebentätigkeit, § 138 Übergangsregelungen für vorhandene Beamte auf Zeit.