Zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen sollte mit dem EFRE und dem Kohäsionsfonds durch Investitionen in Infrastruktur für den Schienenverkehr, die Binnenschifffahrt, den Straßenverkehr, den Seeverkehr und den multimodalen Verkehr, einschließlich Lärmreduzierungsmaßnahmen, der Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes im Sinne der Verordnung (EU) Nr. Oktober 2007 mit dem Titel „Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“ im Einklang stehen. Mittel, die für die nachhaltige städtische Mobilität und Breitbandinvestitionen aufgewendet werden, könnten bei der Berechnung der Einhaltung der Anforderungen an die thematische Konzentration teilweise berücksichtigt werden. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. (6)   Die Kommission wird bei ihrer Arbeit durch eine Expertengruppe unterstützt. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (20) mit geringer Bevölkerungsdichte im Einklang mit den Kriterien in Nummer 161 der Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020, also Gebieten mit weniger als 12,5 Einwohnern/km2 oder Gebieten mit einem jährlichen durchschnittlichen Bevölkerungsrückgang von mindestens 1 % zwischen 2007 und 2017, besondere Beachtung geschenkt werden. wenn sie die Zusammenarbeit mit KMU bei gemäß Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffer i unterstützten Forschungs- und Innovationstätigkeiten umfassen; wenn hauptsächlich Maßnahmen zur Unterstützung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gemäß Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffern i und ii unterstützt werden; wenn es sich um Investitionen in kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung oder Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung im Sinne von Artikel 2 Nummern 6 und 7 der Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates (21) durch Finanzierungsinstrumente handelt; oder. 1301/2013 oder jeder andere Rechtsakt, der gemäß den genannten Verordnungen erlassen wurde, gelten weiterhin für die Programme und Vorhaben, die während des Programmplanungszeitraums 2014-2020 aus dem EFRE oder dem Kohäsionsfonds unterstützt werden. der Seite des ursprünglichen Rechtsakts aus zugänglich. Um den größtmöglichen Beitrag dazu leisten zu können, dass die in Artikel 174 AEUV aufgeführten wirtschaftlichen, demografischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen insbesondere in Gebieten mit natürlichen oder demografischen Nachteilen wirksamer angegangen werden, sollten Maßnahmen im Bereich der territorialen Entwicklung — auch in städtischen und ländlichen Gebieten und unter Berücksichtigung der Verbindungen zwischen Stadt und Land — auf integrierten territorialen Strategien beruhen. nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente. In diesem Zusammenhang dürfen aus dem Kohäsionsfonds auch Sanierungen zur kombinierten Verbesserung von Energieeffizienz und Erdbebensicherheit unterstützt werden. Zur Verbesserung der allgemeinen Verwaltungskapazität der Einrichtungen und der Steuerung in den Mitgliedstaaten, die Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ durchführen, sollten Unterstützungsmaßnahmen für die Programmbehörden und die sektoralen oder territorialen Akteure ermöglicht werden, die die Verantwortung für die Ausführung der einschlägigen Tätigkeiten zur Durchführung des EFRE und des Kohäsionsfonds im Rahmen aller verfolgten spezifischen Ziele tragen, wobei die in der Verordnung (EU) 2021/1060 genannten bereichsübergreifenden Grundsätze, einschließlich der Nachhaltigkeitsziele, zu berücksichtigen sind. (1)   Die in Anhang I festgelegten gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren für den EFRE und den Kohäsionsfonds sowie, falls zutreffend, die programmspezifischen Output- und Ergebnisindikatoren finden gemäß Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a, Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer ii und Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 Anwendung. Die Verordnungen (EU) Nr. (3)   Das Governance-Modell für die Europäische Stadtinitiative sieht die Beteiligung von Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden und Städten vor und sorgt für eine angemessene Koordination und ausreichend Komplementaritäten mit dem Programm, das unter Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1059 speziell auf die nachhaltige Stadtentwicklung ausgerichtet ist. Januar 2023 … 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. WebWird der Parameter nicht oder ohne Wert (d.h. leer) angegeben, wird die offizielle EUR-Lex-Datenbankseite zur Verordnung oder zur konsolidierten Fassung der Verordnung mit … Damit nachhaltiger Tourismus eine stärkere Wirkung auf die Wirtschaft hat, sollten Unternehmen und Behörden systematisch zusammen darauf hinarbeiten, dass in Gebieten mit einem hohen Tourismuspotenzial hochwertige Dienstleistungen auf effizientere Weise angeboten werden, wobei sicherzustellen ist, dass stabile rechtliche und behördliche Bedingungen herrschen, die einem nachhaltigen Wachstum in diesen Gebieten förderlich sind. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). WebDefinition siehe Anhang I AGVO. Nutzen Sie die, Europäischer Wirtschafts-und Sozialausschuss, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Portal des Amts für Veröffentlichungen der EU, B = Basisrechtsakt, d. h. der ursprüngliche Rechtsakt, der geändert oder berichtigt 1315/2013 gefördert werden. Im Rahmen der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen einschlägigen Regeln sollten die Mitgliedstaaten, wie im Verhaltenskodex klargestellt, die Möglichkeit haben, einen hinreichend begründeten Antrag auf weitergehende Flexibilität für öffentliche oder gleichwertige Strukturausgaben zu stellen, die von Behörden durch Kofinanzierung von im Rahmen des EFRE und des Kohäsionsfonds getätigten Investitionen unterstützt werden. sich um den Zeitpunkt, ab dem die letzte Änderung gilt, die in diese konsolidierte 67/2010 (ABl. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren Partnerschaftsvereinbarungen entscheiden, ob sie die Anforderungen an die thematische Konzentration während des gesamten Programmplanungszeitraums auf Ebene der Regionenkategorie oder auf nationaler Ebene einhalten. Diese Zuweisung sollte nicht den Anforderungen an die thematische Konzentration unterliegen. Diese Initiative sollte alle städtischen Gebiete, auch funktionale Stadtgebiete, abdecken und der Umsetzung der Städteagenda für die Europäische Union dienen. (14)  Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) (siehe Seite 94 dieses Amtsblatts). die Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb und außerhalb eines Mitgliedstaats verbessern. (6)   Die Mitgliedstaaten müssen auf nationaler Ebene die folgenden Anforderungen an die thematische Konzentration einhalten: Mitgliedstaaten der Gruppe 1 oder stärker entwickelte Regionen weisen mindestens 85 % ihrer EFRE-Mittel nach Absatz 1 dem PZ 1 und dem PZ 2 zu, und mindestens 30 % dem PZ 2; Mitgliedstaaten der Gruppe 2 oder Übergangsregionen weisen mindestens 40 % ihrer EFRE-Mittel nach Absatz 1 dem PZ 1 zu, und mindestens 30 % dem PZ 2; Mitgliedstaaten der Gruppe 3 oder weniger entwickelte Regionen weisen mindestens 25 % ihrer EFRE-Mittel nach Absatz 1 dem PZ 1 zu, und mindestens 30 % dem PZ 2. nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1). März 2021 über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit („Programm EU4Health“) (2021-2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. In diesem Zusammenhang werden die Mittel für nachhaltige Stadtentwicklung, die unter den Prioritäten, die dem PZ 1 und dem PZ 2 entsprechen, eingeplant sind, im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen an die thematische Konzentration gemäß Artikel 4 angerechnet. Dieser Prozess sollte es unternehmerischen Akteuren, einschließlich der Industrie, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Behörden und der Zivilgesellschaft, ermöglichen, ausgehend von den prägenden Strukturen und der spezifischen Wissensbasis einer Region besonders vielversprechende Bereiche für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu ermitteln. (16)  Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 19). Wenn Versorgungsgüter zur Stärkung der Resilienz von Gesundheitssystemen gekauft werden, sollten diese Käufe im Einklang mit der nationalen Gesundheitsstrategie stehen, nicht darüber hinausgehen und die Komplementarität mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) eingerichteten Programm EU4Health und den mit dem Beschluss Nr. April 2016 über bessere Rechtsetzung enthaltenen Grundsätzen. L 348 vom 20.12.2013, S. 1). April 2023 Präambel Mit der Energiewende hat die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und tiefgreifende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung eingeleitet. März 2020, S 1, (Befristeter Beihilferahmen) in der jeweils geltenden Fassung genehmigt hat. (4)   Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 16 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang II zu erlassen, um die relevanten Anpassungen an den dem Europäischen Parlament und dem Rat zu übermittelnden Informationen über die Leistung vorzunehmen. Für konsolidierte Texte werden folgende Abkürzungen verwendet: Konsolidierungsmethode (nur auf Englisch), Nutzen Sie Anführungszeichen für die Suche nach einem Begriff „mit exakter Übereinstimmung“. Vgl. (3)   Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, die thematische Konzentration entweder auf nationaler Ebene oder auf Ebene der Regionenkategorie einzuhalten. ersetzt oder diesem hinzugefügt. (2)   Mit der Mittelzuweisung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels wird Folgendes unterstützt: die Tätigkeiten innerhalb des in Artikel 5 der vorliegenden Verordnung festgelegten Umfangs; abweichend von Artikel 5 der vorliegenden Verordnung Maßnahmen zur Deckung der Betriebskosten, um die zusätzlichen Kosten auszugleichen, die diesen Gebieten aufgrund eines oder mehrerer der in Artikel 349 AEUV genannten ständigen Entwicklungshindernisse entstehen. (18)  Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. L 156 vom 19.6.2018, S. 75). (8)   Die Mittel im Rahmen des spezifischen Ziels nach Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffer v werden im Programm unter einer gesonderten Priorität eingeplant. Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob auf der lokalen Ebene spezifische freiwillige Aktionspläne für diese Gebiete erarbeitet werden sollten, um diesen demografischen Herausforderungen zu begegnen. (17)  Verordnung (EU) Nr. L 120 vom 15.5.2009, S. 5). Das Konzept zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus sollte mit der Mitteilung der Kommission vom 19. 966/2012 (ABl. Die Ziele des EFRE und des Kohäsionsfonds sollten in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des Ziels der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Qualität der Umwelt durch die Union gemäß Artikel 11 und Artikel 191 Absatz 1 AEUV unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips verfolgt werden.
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