Der Schulträger kann mit Zweidrittelmehrheit seines zuständigen Gremiums die Zustimmung zur Entscheidung der Schulkonferenz verweigern. Die zu besetzenden Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sind im Amtsblatt des Kultusministeriums „Kultus und Unterricht" ausgeschrieben. 2 Satz 1 SchulG wählt die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimer Wahl. April 2010, Az: 2 K 1359/09, § 10 D/FGrSchulV BW, gültig ab 13.07.2019, § 2 GTVO, gültig ab 01.08.2014 bis 13.08.2019, § 2 KonfO BW 1993, gültig ab 01.08.1993 bis (gegenstandslos), Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, i. d. F. v. 18.11.2004, Az. Dieser Link führt Sie direkt zum Portal landesrecht-bw.de. <>/ExtGState<>/Font<>/ProcSet[/PDF/Text/ImageB/ImageC/ImageI] >>/MediaBox[ 0 0 720 540] /Contents 4 0 R/Group<>/Tabs/S/StructParents 0>>
Das Verfahren wird vom (ggfls. Sie wollen mehr? r�;�4��� S%L� Die Schulkonferenz ist paritätisch besetzt und setzt sich in der Regel wie folgt zusammen: der Schulleiter als Vorsitzender der Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretender Vorsitzender Durch die kürzlich erfolgte Harmonisierung des Verfahrens in den einzelnen Regierungsbezirken wurden Bestandteile des neuen Verfahrens zur Gewinnung von Schulleitungen bereits vorab in die Tat umgesetzt. 2 0 obj
1. der Schulleiter als Vorsitzender, 2. an Schulen, für die ein Elternbeirat vorgesehen ist, der Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretender . <>
Wird nur ein Vorschlag durch das entsprechende Durch die Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit von Schulen können die Schulleiterinnen und Schulleiter erweiterte Gestaltungsspielräume und Verantwortlichkeiten für eigene Initiativen nutzen, um mit angemessener Unterstützung durch die Schulaufsicht die Qualität des Unterrichts und der schulischen Arbeit zu gestalten und zu verbessern. (5) Will die Schulaufsichtsbehörde von dem Vorschlag der Schulkonferenz abweichen, so begründet sie dies der Schulkonferenz gegenüber. Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben. (6) Absatz 1 Nr. TEIL - Mitwirkung der Eltern und der für die... § 93 - § 95 8. Die Schulkonferenz wählt aus der Gruppe der benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Schulkonferenz kann . Eine Überarbeitung des Gehaltsgefüges ist dringend geboten. Unabhängig hiervon erfolgt die Besetzung der Schulleiterstelle nach den dienstrechtlichen Bestimmungen. Welche Probleme hat es im Zusammenhang mit der Möglichkeit gegeben, dass der Schulträger die Zustimmung zur Entscheidung der Schulkonferenz verweigert? 2Weicht das Votum der Schulkonferenz oder des Schulträgers vom Besetzungsvorschlag der Auswahlkommission ab, entscheidet die oberste Schulaufsichtsbehörde über die Besetzung der Schulleiterstelle. 158 70178 Stuttgart, Sabine Hagenmüller-Gehring- Vorsitzende (vertretungsberechtigt)weiterer Vorstandsmitglieder Ulla Seitz - Stellvertretende Vorsitzende Matthias Fiola - Stellvertretender Vorsitzender Thomas Beyer - Schatzmeister Dunja Recht, Telfon: 0711 - 27 34 150 Fax: 0711- 27 34 151 E-Mail: info@elternstiftung.de, Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg Sabine Hagenmüller-Gehring Silberburgstr.158 70178 Stuttgart. § 55 - § 71 6. (1) 1Über die Besetzung der Schulleiterstelle wird im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf der Basis eines Besetzungsvorschlags einer Auswahlkommission entschieden. Schulkonferenzordnung. 5/1, 75417 Mühlacker-Lienzingen, Kirchenburggasse 5, 75417 Mühlacker-Lienzingen, Knittlinger Str. § 41 - Aufgaben des Schulleiters § 42 - Stellvertretender Schulleiter und weitere Funktionsträger Die Landesregierung erhebt keine Daten über Probleme im Zusammenhang mit der Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber gemäà August 2006 eine zusätzliche Stunde Leitungszeit zur Verfügung gestellt. (1) Bei der Besetzung der Schulleiterstelle sind gemäß § 40 Informationsveranstaltung Schulleiterbesetzungsverfahren für Schulträger und Schulkonferenz am 20.09.2017 von Abteilungspräsidentin Claudia Rugart Bewerbungsformular, Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) § 40 - Mitwirkung der Schulkonferenz und des Schulträgers bei der Besetzung der SchulleiterstelleNeuerlass der Verwaltungsvorschrift Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im schulische Bereich (VwV Funktionsstellen)Lehrer Online - Besetzungsverfahren für SchulleiterAnforderungsprofil Schulleiterinnen und SchulleiterKompetenzbeschreibungen zum Anforderungsprofil Schulleiterinnen und Schulleiter. Grundvorausset-zung dafür ist die Bewerbung von mehreren Kandidaten, unter denen eine Aus-wahl getroffen werden kann. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Leitsatz ... Inspiration für das Corporate Learning frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter rund um die Themen. Im Sinne der Intention des § 61 SchulG soll in Fällen, in denen nach wiederholter Ausschreibung nur eine alleinige Bewerberin oder ein alleiniger Bewerber benannt werden konnte und durch die Schulkonferenz abgelehnt wurde, eine Stellenbesetzung mit dieser Bewerberin oder diesem Bewerber nicht stattfinden. Sobald die Überarbeitung aber in Kraft tritt (das ist zu Beginn des Schuljahres 2014/15 vorgesehen), werden die Neuerungen greifen. Bevor die Gremien beteiligt werden, informiert die Schulaufsicht die Bewerber. Die Regierungspräsidien sind für die Ausschreibungen und die Besetzungen der Funktionsstellen an den allgemeinbildenden Gymnasien und den beruflichen Schulen im jeweiligen Regierungsbezirk zuständig. TEIL - Schulgeld- und Lernmittelfreiheit,... § 96 - § 100 9. Unser Ziel bei den Funktionsstellenbesetzungen ist es, kompetente Führungskräfte zu gewinnen, die sich für Ihre Tätigkeit begeistern. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann damit die untere Schulaufsichtsbehörde beauftragen. Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom... § 27 - § 31 3. Dies kann entfallen, wenn die vorhergehende Anlassbeurteilung nicht älter als zwei Jahre ist. Allgemein bildende Schulen und Förderzentren § 62 Zusammensetzung der Schulkonferenz(1) Die Schulkonferenzist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussgremium der Schule. Wie erreiche ich schwer erreichbare Eltern? Ja. des Unterrichts in berufsfachlicher und berufspraktischer Kompetenz, Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Auswertung von schulinternen Fortbildungsmaßnahmen und Besprechungen, Mitwirkung bei der Begleitung neu eingestellter Technischer Lehrerinnen und Lehrer. An den Schulen mit Elternbeirat und Schülerrat treten an die Stelle der Schüler, die das 16. TEIL - Ethikunterricht, Geschlechtserziehung. TEIL - Ethikunterricht, Geschlechtserziehung. Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-SchulGBW1983V21G11&psml=bsbawueprod.psml&max=true. TEIL - Schlußvorschriften, § 45 SchG, vom 01.08.1983, gültig ab 01.08.1983 bis 31.07.1993, VG Freiburg (Breisgau) 2. Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren, Unterrichtsmitschau mit Beratungsgespräch, Analyse einer schwierigen Alltagssituation, Beratung der Schulleitung und des Kollegiums in Fachfragen, Mitwirkung bei der Einrichtung, Ausstattung und Instandhaltung von Werkstätten, Labors und Fachräumen sowie bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln und der Betreuung von Sammlungen, Mitwirkung bei der Erstellung und Abwicklung des Haushaltes der übertragenen Fachbereiche, Mitwirkung bei der Erstellung von Raumbelegungs- und Stundenplänen, Mitwirkung bei der Koordinierung des Lernfeldunterrichts bzw. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. ���n6)��8�G�2|�#B��1�@�����8�qu)��Ԃ���Q�Z���}G�U�+�����\� g��}���� Nach Verweigerung der Zu Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. Erstellers. (4) Die Schulkonferenz und der Schulträger können zum Besetzungsvorschlag der Auswahlkommission Stellung nehmen. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Auf dieser Seite finden Sie Ausschreibungen für aktuelle Schulwettbewerbe und Preise in Baden-Württemberg mit den jeweiligen Bewerbungs- und Anmeldefristen. Beliebt. TEIL - Schlußvorschriften, A. Lehrer, Schulleitung (§§ 38-43) SchG, vom 01.08.1983, gültig ab 01.08.1983 bis 08.04.2004. :13-0305.38/74. Neben pädagogischen Qualitäten sind in unseren viel selbstständiger agierenden Schulen Managerqualitäten gefragt. Der Prüfungsteil „Unterrichtsanalyse mit Beratung“ umfasst eine Unterrichtseinheit in einem nicht affinen Fach. (7) Im übrigen gelten die Vorschriften des § 47 Abs. Das Besetzungsverfahren kann je nach Funktionsstelle aus unterschiedlichen Modulen bestehen: Fachbetreuerinnen/Fachbetreuer sind Technische Lehrkräfte mit einer schulischen Funktionsstelle. Referat 74 (Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren)Referat 75 (Allgemein bildende Gymnasien)Referat 76 (Berufliche Schulen)(Berufliche Schulen), Ruppmannstr. Der Schulträger und die Schulkonferenz entsenden je ein weiteres Mitglied, die innert vier Wochen benannt werden. Die Landesregierung wird den Einsatz von Schulverwaltungsassistenten ausbauen, um die Schulleitungen von organisatorischen und verwaltungstechnischen Arbeiten zu entlasten. § 38 - § 54 5. 5 0 obj
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Senat, 11. :13-0305.38/74, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, i. d. F. v. 05.12.2001, Az. Das neue Schulleiterbesetzungsverfahren ging zum Schuljahr 2014/2015 an den Start. Unabhängig von einer vorliegenden Regelbeurteilung wird eine Anlassbeurteilung durch den Vorgesetzten erstellt. erfolgen, wird allerdings von einer erweiterten Ausschreibung im Netz begleitet. Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein. TEIL - Mitwirkung der Eltern und der für die... § 93 - § 95 8.
$.' Im Dissensfall trifft das Ministerium unter Berücksichtigung aller vorliegenden Unterlagen die Besetzungsentscheidung. (5) Nach der Befassung der Schulkonferenz und des Schulträgers gemäß Absatz 4 entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde über die Besetzung der Schulleiterstelle. (3) 1Nach der Beschlussfassung der Auswahlkommission unterrichtet die obere Schulaufsichtsbehörde die Schulkonferenz und den Schulträger über alle eingegangenen Bewerbungen und den Besetzungsvorschlag der Auswahlkommission. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mitwirkungsberechtigt. August 1983. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Juni 1976 Juni 1976 § 4a Mitwirkung bei der Besetzung der Schulleiterstellen Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine Stichwahl statt.". 2. An ihre Stelle treten die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 gewählten Stellvertreter, die das 16. Andernfalls erhält die Schulleitung nach Mitteilung eines anderen Besetzungsvorschlages nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme, die dem Besetzungsvorschlag beigefügt wird. September 2011 8400 Downloads. Nach der Entscheidung wird dem Schulträger und der Schulkonferenz ein Merkblatt über das Verfahren und die Blätter 1 bis 4 der Bewerberübersicht überlassen. So bleiben viele gute Ansätze bereits im Startloch hängen. Das Buch beschreibt, wer diese Gen Z ist, bietet Insights zu ihren Ansprüchen, Bedürfnissen und Erwartungen und gibt Einblick in ihr Informations- und Konsumverhalten. (7) Im übrigen gelten die Vorschriften des § 47 Abs. Diese erbrachten Leistungen werden zusammengefasst, begründet und an die beiden Mitglieder des Schulträgers und der Schulkonferenz übersandt, bevor deren Gremien ein Votum für den Besetzungsvorschlag abgeben. <>>>
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Interkulturelle Herausforderungen in der Elternarbeit, Konfliktmanagement für Interkulturelle Elternmentor*innen, Mehrsprachige Kinder erfolgreich begleiten. Die Besetzung von Schulleiterstellen ist eine wichtige Aufgabe der Regierungspräsidien. Welche Probleme sieht die Landesregierung bei der Besetzung von Schulleiterstellen derzeit generell? Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen. Sie nehmen am Überprüfungsverfahren teil um Transparenz herzustellen. Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt. 3Schulkonferenz und Schulträger geben ihre Stellungnahme innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Besetzungsvorschlags ab. 4An den Schulen mit Elternbeirat und Schülerrat treten an die Stelle der Schüler, die das 16. Schulkonferenz. Falls Sie sich unsicher sind wenden Sie sich gerne an den Mitgliederservice der Landesgeschäftsstelle. Nach der Erstellung der Bewerberübersicht wird beim Regierungspräsidium eine vierköpfige Auswahlkommission gebildet, der zwei Mitglieder der Schulaufsicht angehören. subjektiv öffentliches Recht. Die Schulkonferenz wählt aus der Gruppe der benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. 1 0 obj
Ich bin Elternbeiratsvorsitzende*r -was tun? Schlussendlich erhalten die ernennende Stelle, der Bezirkspersonalrat und ggfls. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Anhörung. die Schwerbehindertenvertretung eine Bewerberübersicht als Information. Falls Schwerbehinderte unter den Bewerbungen sind, gilt dies auch für die Vertretung der Schwerbehinderten. Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Einfach Suchbegriff hier eingeben. Die Aufgaben und Zusammensetzung der Schulkonferenz sind im Schulgesetz in § 47 beschrieben. Funktionsstellen sind die Stellen der Schulleitungen, der stellvertretenden Schulleitungen, der Abteilungsleitungen und der Fachberaterinnen und Fachberater. § 101 - § 106 11. 4, 70794 Filderstadt-Plattenhardt, Uhlbergstraße 115, 72622 Nürtingen-Oberensingen, Denkendorfer Weg 23, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, Plieninger Straße 9, 77776 Bad Rippoldsau, Fürstenbergstraße 40, 72250 Freudenstadt-Wittlensweiler, Ortsstraße 8, 72160 Horb-Grünmettstetten, Steinachstr. Januar 1994, Az: 4 S 3054/93, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 4. (6) Absatz 1 Nr. Leider liegen derzeit keine Veranstaltungstermine vor. Ich bin Elternbeiratsvorsitzende*r – was tun? § 55 - § 71 6. Der Schulträger kann mit Zweidrittelmehrheit seines zuständigen Gremiums die Zustimmung zur Entscheidung der Schulkonferenz verweigern. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SchG Schülervertreter, die das 16. Schulkonferenzordnung Beliebt. Die Schulkonferenz soll nicht durch den Schulleiter in der Auswahlkommission vertreten sein. Achtsamkeit im Ehrenamt: Schwierig? âGewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält. x�uR�k�07��G�̊t��
�I������P������Ή;�߾�������tHw���`�./g��j �� Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. 9 Satz 2, Abs. 5, 73061 Ebersbach/Fils, Stuttgarter Straße 13, 89537 Giengen an der Brenz, Marktstraße 30, 89537 Giengen an der Brenz, Obertorstraße 17 und 19, 89537 Giengen-Hohenmemmingen, Vorstadtstraße 17 1-2, 74336 Brackenheim-Dürrenzimmern, Mönchsbergstraße 45, 74336 Brackenheim, Mönchsbergstraße 48 + 50, 75031 Eppingen-Kleingartach, Zabergäustraße 16, 75031 Eppingen-Richen, Ittlinger Straße 40, 74348 Lauffen am Neckar, Heilbronner Straße 4, 74348 Lauffen am Neckar, Heilbronner Straße 11, 74382 Neckarwestheim, Heilbronnerstraße 33, 74226 Nordheim-Nordhausen, Waldenserstraße 2, 74182 Obersulm-Affaltrach, Schulgasse 3/1, 74626 Bretzfeld-Rappach, Edelmannstraße 13, 74653 Künzelsau-Kocherstetten, Erlesbachgasse 4, 74629 Pfedelbach-Untersteinbach, Freibadweg 2, 74629 Pfedelbach-Untersteinbach, Wacholderstraße 6, 74639 Zweiflingen-Oredelsall, Forchtenberger Straße 26, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Schlossergasse 3, 76229 Karlsruhe-Grötzingen, Schloss Augustenburg, Kirchstr. TEIL - Schulgeld- und Lernmittelfreiheit,... § 96 - § 100 9. Diese Beratung und Unterstützung soll in Zukunft noch ausgeweitet und optimiert werden. (2) Es berät und beschließt, unbeschadet der Zuständigkeit der Schulkonferenz, die Gesamtlehrerkonferenz über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, die Klassenkonferenz über Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Klasse, Es entscheidet auch über den Besetzungsvorschlag auf der Basis von Eignung, Befähigung und Leistung. TEIL - Errichtung und Unterhaltung von Schulen. die Gesamtlehrerkonferenz über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind. Der Landesregierung ist bewusst, dass Schulleiterinnen und Schulleiter eine bedeutsame und verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen, die mit vielfältigen Anforderungen verbunden ist. Untermenüpunkte von Sicherheit und Ordnung anzeigen, Untermenüpunkte von Strahlenschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Wirtschaftsordnung und Kontrolle anzeigen, Untermenüpunkte von Gewerberecht anzeigen, Untermenüpunkte von Tariftreue - Mindestlohn anzeigen, Untermenüpunkte von Umsatzsteuerbefreiung anzeigen, Untermenüpunkte von Arbeitsschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Gesetzlicher Mutterschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Verbraucherschutz und Marktüberwachung anzeigen, Untermenüpunkte von Lebensmittelüberwachung anzeigen, Untermenüpunkte von Förderprogramme anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Altlasten anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Ausländer und Aussiedler anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen, Ordnungsrecht anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Denkmalpflege anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Forstwirtschaft anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Frau, Familie, Kind, Jugendliche anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Gesundheit anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Abfallwirtschaft anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Kultur anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur, Weiterbildung anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Ländlicher Raum anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Landwirtschaftliche Erzeugung, Agrarmarkt anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Naturschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Schulartspezifische Förderprogramme anzeigen, Untermenüpunkte von Schulartübergreifende Förderprogramme anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Schulentwicklung und Schulpersonal anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Soziales anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Strukturpolitik / Städtebauliche Erneuerung anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Wasserwirtschaftliche Vorhaben anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Verfassung, Kommunales, Recht anzeigen, Untermenüpunkte von Landwirtschaft und Fischerei anzeigen, Untermenüpunkte von Biodiversität in der Landwirtschaft anzeigen, Untermenüpunkte von Pflanzliche Erzeugung anzeigen, Untermenüpunkte von Tierhaltung und Tierzucht anzeigen, Untermenüpunkte von Tierschutz und Tiergesundheit anzeigen, Untermenüpunkte von Lebensmittel anzeigen, Untermenüpunkte von Gesellschaft anzeigen, Untermenüpunkte von Denkmalpflege anzeigen, Untermenüpunkte von Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg anzeigen, Untermenüpunkte von Arzneimittel anzeigen, Untermenüpunkte von Arbeitsmedizin anzeigen, Untermenüpunkte von Arbeitspsychologie anzeigen, Untermenüpunkte von Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika anzeigen, Untermenüpunkte von Internationales anzeigen, Untermenüpunkte von Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger anzeigen, Untermenüpunkte von Schule und Bildung anzeigen, Untermenüpunkte von Frühkindlicher Bereich anzeigen, Untermenüpunkte von Schüler und Eltern anzeigen, Untermenüpunkte von Schulleitung anzeigen, Untermenüpunkte von Richtlinien an Schulen anzeigen, Untermenüpunkte von Interessenvertretung an Schulen anzeigen, Untermenüpunkte von Berufliche Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung anzeigen, Untermenüpunkte von Altlasten und Bodenschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Betrieblicher Umweltschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Natur- und Artenschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Naturschutzbildung mit dem Ökomobil anzeigen, Untermenüpunkte von Hochwasserschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) anzeigen, Untermenüpunkte von Gewässerökologie an Flüssen und Seen anzeigen, Untermenüpunkte von Grundwasserschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Wasserversorgung anzeigen, Untermenüpunkte von Integriertes Rheinprogramm (IRP) anzeigen, Untermenüpunkte von Integriertes Donau-Programm (IDP) anzeigen, Untermenüpunkte von Verkehr und Infrastruktur anzeigen, Untermenüpunkte von Gebäudeenergieeffizienz anzeigen, Untermenüpunkte von Ländlicher Raum anzeigen, Untermenüpunkte von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anzeigen, Untermenüpunkte von Planen und Bauen anzeigen, Untermenüpunkte von Karriere in der Straßenbauverwaltung anzeigen, Untermenüpunkte von Ingenieurbauwerke anzeigen, Untermenüpunkte von Sicherheit und Ordnung, Untermenüpunkte von Wirtschaftsordnung und Kontrolle, Untermenüpunkte von Tariftreue - Mindestlohn, Untermenüpunkte von Umsatzsteuerbefreiung, Untermenüpunkte von Gesetzlicher Mutterschutz, Untermenüpunkte von Verbraucherschutz und Marktüberwachung, Untermenüpunkte von Marktüberwachung auf dem Eiermarkt, Untermenüpunkte von Lebensmittelüberwachung, Untermenüpunkte von Förderbereich Altlasten, Untermenüpunkte von Förderbereich Ausländer und Aussiedler, Untermenüpunkte von Förderbereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen, Ordnungsrecht, Untermenüpunkte von Förderbereich Denkmalpflege, Untermenüpunkte von Förderbereich Forstwirtschaft, Untermenüpunkte von Förderbereich Frau, Familie, Kind, Jugendliche, Untermenüpunkte von Förderung Kinderbetreuungsfinanzierung investiv, Untermenüpunkte von Förderbereich Gesundheit, Untermenüpunkte von Förderbereich Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Abfallwirtschaft, Untermenüpunkte von Förderbereich Kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur, Weiterbildung, Untermenüpunkte von Förderbereich Ländlicher Raum, Untermenüpunkte von Förderbereich Landwirtschaftliche Erzeugung, Agrarmarkt, Untermenüpunkte von Förderbereich Naturschutz, Untermenüpunkte von Schulartspezifische Förderprogramme, Untermenüpunkte von Schulartübergreifende Förderprogramme, Untermenüpunkte von Förderbereich Schulentwicklung und Schulpersonal, Untermenüpunkte von Förderbereich Soziales, Untermenüpunkte von Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen, Untermenüpunkte von Förderbereich Strukturpolitik / Städtebauliche Erneuerung, Untermenüpunkte von Förderbereich Wasserwirtschaftliche Vorhaben, Untermenüpunkte von Förderbereich Verfassung, Kommunales, Recht, Untermenüpunkte von Landwirtschaft und Fischerei, Untermenüpunkte von Biodiversität in der Landwirtschaft, Untermenüpunkte von Pflanzliche Erzeugung, Untermenüpunkte von Tierhaltung und Tierzucht, Untermenüpunkte von Tierschutz und Tiergesundheit, Untermenüpunkte von Sachgebiet Tierschutz der STV, Untermenüpunkte von Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Spirituosen mit europäischem Herkunftsschutz, Untermenüpunkte von Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Untermenüpunkte von Suche in den Stadt- und Landkreisen, Untermenüpunkte von Breisgau-Hochschwarzwald, Untermenüpunkte von Neckar-Odenwald-Kreis, Untermenüpunkte von Schwarzwald-Baar-Kreis, Untermenüpunkte von Kaufgesuch Kulturdenkmal, Untermenüpunkte von Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, Untermenüpunkte von Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Untermenüpunkte von Frühkindlicher Bereich, Untermenüpunkte von Frühkindliche Bildung, Untermenüpunkte von Koordinierungsstelle 'Mit Kindern im Gespräch', Untermenüpunkte von Richtlinien an Schulen, Untermenüpunkte von Interessenvertretung an Schulen, Untermenüpunkte von Berufliche Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung, Untermenüpunkte von Berufliche Ausbildung, Untermenüpunkte von Ausländische Abschlüsse in akademischen Heilberufen, Untermenüpunkte von Ausländische Abschlüsse im Gesundheitswesen, Untermenüpunkte von Inländische Abschlüsse in akademischen Heilberufen, Untermenüpunkte von Berufsbildung im öffentlichen Dienst, Untermenüpunkte von Berufe in der Hauswirtschaft, Untermenüpunkte von Berufe in der Landwirtschaft, Untermenüpunkte von Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter, Untermenüpunkte von Altlasten und Bodenschutz, Untermenüpunkte von Betrieblicher Umweltschutz, Untermenüpunkte von Natur- und Artenschutz, Untermenüpunkte von Umsetzung des Artenschutzprogramms, Untermenüpunkte von Naturschutzbildung mit dem Ökomobil, Untermenüpunkte von Hochwasserrisikomanagement, Untermenüpunkte von Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Untermenüpunkte von Teilbearbeitungsgebiete, Untermenüpunkte von TBG 12 - Bodenseegebiet, Untermenüpunkte von TBG 30 - Kander / Möhlin, Untermenüpunkte von TBG 31 - Elz / Dreisam, Untermenüpunkte von TBG 32 - Kinzig / Schutter, Untermenüpunkte von TBG 33 - Acher / Rench, Untermenüpunkte von TBG 40 - Neckar / Starzel, Untermenüpunkte von TBG 41 - Neckar / Starzel / Fils, Untermenüpunkte von TBG 42 - Neckar / Fils / Enz, Untermenüpunkte von TBG 45 - Enz unterhalb Nagold bis Neckarmündung, Untermenüpunkte von TBG 46 - Neckar unterhalb Enz bis oberhalb Kocher, Untermenüpunkte von TBG 49 - Neckar (BW) unterhalb Kocher (ohne Jagst) bis Mündung Rhein, Untermenüpunkte von TBG 50 - Main + Tauber (BaWü), Untermenüpunkte von TBG 51 - Mainzuflüsse (BaWü) unterhalb Tauber, Untermenüpunkte von TBG 61 - Donau / Lauchert, Untermenüpunkte von TBG 62 - Ablach-Kanzach, Untermenüpunkte von TBG 63 - Große Lauter, Untermenüpunkte von TBG 64 - Donau Riß bis Iller, Untermenüpunkte von TBG 65 - Donau unterhalb Iller, Untermenüpunkte von Gewässerökologie an Flüssen und Seen, Untermenüpunkte von Geschäftsstelle Gewässerökologie, Untermenüpunkte von Die Landesstudie Gewässerökologie in Baden-Württemberg, Untermenüpunkte von Naturnahe Gewässerentwicklung, Untermenüpunkte von Integriertes Rheinprogramm (IRP), Untermenüpunkte von Rückhalteräume (RK I), Untermenüpunkte von Polder Rheinschanzinsel, Untermenüpunkte von Rückhalteraum Elisabethenwört, Untermenüpunkte von Bellenkopf/Rappenwört, Untermenüpunkte von Rückhalteraum Wyhl / Weisweil, Untermenüpunkte von Rückhalteraum Kulturwehr Breisach, Untermenüpunkte von Rückhalteraum Weil-Breisach, Untermenüpunkte von Integriertes Donau-Programm (IDP), Untermenüpunkte von Verkehr und Infrastruktur, Untermenüpunkte von Gebäudeenergieeffizienz, Untermenüpunkte von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Untermenüpunkte von Karriere in der Straßenbauverwaltung, Motorsport-, Radsportveranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Förderbereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen, Ordnungsrecht, Förderbereich Frau, Familie, Kind, Jugendliche, Förderbereich Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Abfallwirtschaft, Förderbereich Kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur, Weiterbildung, Förderbereich Landwirtschaftliche Erzeugung, Agrarmarkt, Förderbereich Schulentwicklung und Schulpersonal, Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen, Förderbereich Strukturpolitik / Städtebauliche Erneuerung, Förderbereich Wasserwirtschaftliche Vorhaben, Förderbereich Verfassung, Kommunales, Recht, Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen mit dem Ausland, Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher, Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Berufliche Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung, Landesärztin für Menschen mit Behinderungen, Muster und Vorlagen - Unser Service für Sie, Die Pflichten der Stiftung gegenüber der Stiftungsbehörde, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), LEADER - Liaison Entre Actions de Développement de L`Économie Rurale, Umsatzsteuerbefreiung für Künstlerinnen/Künstler, Umsatzsteuerbefreiung berufliche Bildungsmaßnahmen, Marktüberwachung Vieh, Fleisch und Geflügel, Zulassung von Betrieben, die Produkte tierischen Ursprungs in Verkehr bringen, Finanzielle Förderung der Sanierung von Altlasten, Freiwillige Ausreise nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan, Zuschüsse für den Betrieb und für Investitionen an Frauen- und Kinderschutzhäuser, Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege, Förderung Kinderbetreuungsfinanzierung investiv, Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Förderung für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken nach § 28 LKJHG, Förderung zentraler Aufgaben der Jugendorganisationen, Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von AIDS, Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten, Förderung von Projekten kommunaler abfallentsorgungspflichtiger Körperschaften (aus KIF-Mitteln), Förderung kultureller Aktivitäten in Bibliotheken im Ländlichen Raum, Überregionale und spartenübergreifende Förderung, Förderung von Weiterbildungseinrichtungen, Kulturelle Jugendförderung, Gedenkstättenfahrten, Förderung Sportstättenbau von Schulen in freier Trägerschaft, Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen, Jugendherbergen, Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF), Förderung Strukturverbesserung Ländlicher Raum, Förderung der Biodiversität durch Blühflächen und Biodiversitätspfade, Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau, Teil C und D), Investitionsbeihilfen zur Marktstrukturverbesserung, Fischereiförderung nach dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), Einjähriger grenznaher Grundschul-Lehrkräfteaustausch (Primarstufe), Internationale Schulpartnerschaften Berufliche Schulen, Begabtenförderung landwirtschaftliche Berufe, Förderung Berufsschüleraustausch deutsch-französisches Abkommen, Grenzüberschreitende, schulische Förderprogramme in Baden-Württemberg / am Oberrhein, Internationale Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas, Förderung Integrative Begegnungsmaßnahmen, Förderung Jugendberufshelfer Baden-Württemberg, Förderung von Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen, Förderung unterrichtsergänzender Betreuungsangebote, Förderung der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Förderung der ambulanten Hilfen und Bürgerengagement in der Pflege, Förderung für Unterstützungsangebote im Alltag, Zuschüsse an Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Menschen, Förderung kommunaler Straßenbau (LGVFG-KStB), Förderung Erschließung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen, Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum, Förderung der kommunalen Abwasserbeseitigung, Förderung der öffentlichen Wasserversorgung, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) , Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz, Anträge und Formulare: Tierhaltung und Tiergesundheit, Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Spirituosen mit europäischem Herkunftsschutz, EU-Schulprogramm - für die Extraportion Gemüse, Obst und Milch, Zuschüsse und Darlehen für den Erwerb von Kulturdenkmalen, Informationen für Betreiber von Medizinprodukten, Information für Hersteller von Medizinprodukten, Aufnahme und Verteilung von Spätaussiedlern, Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse, Anerkennung Lehramtsabschlüsse anderer Bundesländer, Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit, FAQ Stiftungen: Anerkennung, Satzungsänderungen, Aufhebung, FAQ Stiftungen: Arbeitshilfen (Vordrucke, Formulare) und Beratung, FAQ Stiftungen: Pflichten der Organmitglieder, Veröffentlichungen und Bekanntmachungen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie, Die Landesstudie Gewässerökologie in Baden-Württemberg, Dammrückverlegung Kirschgartshausen (RK II), Häufig gestellte Fragen zum Integrierten Rheinprogramm (FAQ), Abgeschlossene Maßnahmen des Integrierten Donau-Programms (IDP), Aktuelle Maßnahmen des Integrierten Donau-Programms (IDP), Informationen zur Antragsstellung im ELR-Programm, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Aktuelle Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren, Straßenbaureferendariat in Baden-Württemberg, Duales Studium in der Straßenbauverwaltung, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Verpackungsholz – Regelungen zu Im- und Export und IPPC Registrierung, Amtlicher Pflanzengesundheitsdienst (Pflanzenbeschau), Zulassung von Betrieben, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen.
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